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Anmeldung Auflösung / Löschung Kollektivgesellschaft

Anmeldung der Auflösung und Löschung einer Kollektivgesellschaft im Handelsregister des Kantons Schaffhausen mit vollständigem Formular und Liquidatorenangaben.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Die Anmeldung der Auflösung und Löschung einer Kollektivgesellschaft erfolgt über ein standardisiertes Anmeldeformular beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen. Das Formular muss von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet sein und enthält Angaben zur eingetragenen Firma, zum Sitz, zum Auflösungsgrund sowie zu den Liquidatoren und deren Zeichnungsrechten.

Die Anmeldung kann gleichzeitig mit der Löschung erfolgen, sofern die Liquidationshandlungen abgeschlossen sind und keine Aktiven und Passiven vorhanden sind. Das ausgefüllte Originalformular wird per Post an das Handelsregisteramt eingereicht. Optional kann ein Handelsregisterauszug (CHF 40.00) bestellt werden.

Bei der Identifikation von natürlichen Personen (Gesellschafter und Liquidatoren) müssen die Anforderungen nach Art. 24b HRegV erfüllt werden, einschliesslich Vorlage einer öffentlichen Urkunde oder Unterschriftsbeglaubigung sowie eines gültigen Ausweisdokuments.

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Voraussetzungen

  • Kollektivgesellschaft ist im Handelsregister eingetragen
  • Liquidationshandlungen sind abgeschlossen (für gleichzeitige Löschung)
  • Anmeldeformular muss von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet sein
  • Natürliche Person muss identifiziert werden (mit oder ohne Zeichnungsberechtigung)
  • Identitätsnachweis durch öffentliche Urkunde oder Unterschriftsbeglaubigung erforderlich
  • Die Urkunde/Beglaubigung muss die Angaben nach Art. 24b HRegV enthalten

Der Ablauf

  1. 1Formular ausfüllenVerwenden Sie das Formular zur Auflösung und allenfalls gleichzeitigen Löschung der Kollektivgesellschaft im Handelsregister. Erfassen Sie die eingetragene Firma, den Sitz, den Auflösungsgrund und ggf. Angaben zu den Liquidatoren.
  2. 2Erfassung der erforderlichen Angaben für natürliche PersonenGemäss Art. 24b HRegV müssen folgende Angaben erfasst werden: Familienname, Ledigname, alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge, Geburtsdatum, Geschlecht, politische Gemeinde des Heimatortes oder ausländische Staatsangehörigkeit, Art, Nummer und Ausgabeland des Ausweisdokuments, auf Wunsch Ruf-, Kose- oder Künstlernamen, politische Gemeinde des Wohnsitzes bzw. Ort des ausländischen Wohnsitzes mit Angabe des Landes.
  3. 3Vorlage einer öffentlichen Urkunde oder UnterschriftsbeglaubigungDer Nachweis der Identität kann durch eine öffentliche Urkunde oder eine Unterschriftsbeglaubigung erbracht werden, sofern diese die Angaben nach Art. 24b HRegV enthält.
  4. 4Vorlage eines gültigen AusweisdokumentsZulässig sind: gültige Identitätskarte, gültiger Pass, gültiger ausländischer Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass. Falls kein gültiger schweizerischer Ausweis vorgelegt werden kann, werden genügende Ausweise aus einem Primärregister akzeptiert (z.B. Familienbüchlein in Verbindung mit Niederlassungsausweis).
  5. 5Einreichung einer Kopie des Ausweisdokuments beim HandelsregisteramtFalls die Beglaubigung oder Urkunde zu wenige Angaben enthält oder die Urkundsperson kein Ausweisdokument vorlegen lassen hat, hat das Handelsregisteramt eine Kopie eines Ausweisdokuments (ID oder Pass) zu verlangen.
  6. 6Anmeldeformular unterzeichnenDas Anmeldeformular muss von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet sein. Liquidatoren, die nicht bereits als Gesellschafter eingetragen sind, müssen ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
  7. 7Anmeldeformular einreichenDas von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnete Anmeldeformular im Original per Post an das Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, CH-8200 Schaffhausen einreichen.

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