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Anmeldung zur Jägerprüfung

Anmeldung zur kantonalen Jägerprüfung im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung: Besuch des einjährigen Vorbereitungskurses und praktische Vorkenntnisse (Grünes Lehrjahr).

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Die Anmeldung zur Jägerprüfung ist der erste Schritt zum Erwerb der Jagdberechtigung im Kanton Schaffhausen. Interessierte müssen zunächst den einjährigen Vorbereitungskurs von Jagd Schaffhausen absolvieren und ein praktisches Lehrjahr (Grünes Lehrjahr) in einem Revier unter Betreuung eines Jagdgötti durchlaufen. Die Anmeldung erfolgt innerhalb der im kantonalen Amtsblatt ausgeschriebenen Frist, in der Regel im Januar. Nach bestandener Jägerprüfung (bestehend aus Schiessprüfung und theoretisch-praxisbezogener Prüfung) wird ein Fähigkeitsausweis ausgestellt, der Voraussetzung für den Jagdpass ist.

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Voraussetzungen

  • Mündigkeit nach Schweizer Recht
  • Kein Entzug oder keine Verweigerung der Jagdberechtigung gemäss Art. 20 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
  • Kein R-Eintrag im Medizinischen Informationssystem der Armee (MEDISA)
  • Waffenerlaubnis (Porta d'Armi, Waffenbesitzkarte, etc.) von Ihrem Heimatland
  • Besuch des von Jagd Schaffhausen organisierten einjährigen Vorbereitungskurses (in der Regel von April bis März)
  • Persönliche Kontakte zu einer Jagdgesellschaft zur Betreuung während des Grünen Lehrjahres
  • Absolvierung eines Grünen Lehrjahres in einem Revier (ein Jahr praktische Tätigkeit in Wald und Feld mit diversen Treibereinsätzen, Teilnahme an Jagd-Planungs-Sitzungen, Revierarbeiten, Ansitz, Pirsch usw.)
  • Nachweis der praktischen Einsätze während des Grünen Lehrjahres (§ 4 und § 5 des Prüfungsreglements)
  • Üben des Schiessens (mindestens 20 halbe Samstage)
  • Lernen des umfangreichen Stoffes (mindestens ca. 20 Abende)
  • Anmeldung innerhalb der im kantonalen Amtsblatt ausgeschriebenen Frist
  • Für Kandidaten und Kandidatinnen mit Wohnsitz in einem Kanton mit gegenseitiger Anerkennung der Fähigkeitsausweise: Einverständnis der zuständigen Jagdbehörde des Wohnsitzkantons erforderlich

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