Anmeldung Neueintragung AG (Beurkundung hat bereits stattgefunden)
Anmeldung einer bereits beurkundeten Aktiengesellschaft ins Handelsregister des Kantons Schaffhausen mit allen erforderlichen Unterlagen und Erklärungen.
Kurzbeschreibung
Diese Dienstleistung ermöglicht die Anmeldung einer Aktiengesellschaft (AG) ins Handelsregister des Kantons Schaffhausen, wenn die Gründung bereits durch eine öffentliche Urkunde beurkundet wurde. Die Anmeldung umfasst die Einreichung des Anmeldeformulars zusammen mit der öffentlichen Urkunde sowie erforderliche Erklärungen zu Domizil, Grundstückserwerb durch Personen im Ausland und gegebenenfalls zum Verzicht auf eine Revisionsstelle. Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen und trägt die Gesellschaft ins Register ein.
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Voraussetzungen
- AG wurde in öffentlicher Urkunde gegründet
- Sitz der AG ist im Kanton Schaffhausen
- Rechtseinheit hat einen Sitz in einer politischen Gemeinde
- Rechtseinheit muss über ein Rechtsdomizil oder eine Domizilhalterin/einen Domizilhalter verfügen
- Natürliche Personen müssen identifiziert werden (mit oder ohne Zeichnungsberechtigung) durch öffentliche Urkunde oder Unterschriftsbeglaubigung
Der Ablauf
- 1Gründung beurkunden (falls noch nicht geschehen)Falls noch nicht geschehen: Gründung der AG bei einem Notar beurkunden lassen. Erforderliche Unterlagen finden Sie unter «Gründen einer AG».
- 2Feststellung der DomizilsituationPrüfen, ob die Rechtseinheit über eigene Geschäftsräumlichkeiten mit eigenem Verwaltungspersonal verfügt (Rechtsdomizil) oder ob ein c/o-Domizil bei einer Domizilhalterin/einem Domizilhalter besteht.
- 3Überprüfung des administrativen LeistungsangebotsSicherstellen, dass die Rechtseinheit oder die Domizilhalterin/der Domizilhalter ein administratives Leistungsangebot gewährleisten kann. Die Rechtseinheit muss für Behörden (Zustellung amtlicher Dokumente, Aufbewahrung von Dokumenten) und Klientinnen/Kunden (vertragliche Ansprüche, Konsumentenschutzaspekte, allgemeine Fragen) physisch erreichbar sein.
- 4Erfassung der erforderlichen Angaben zu natürlichen PersonenFolgende Angaben müssen erfasst werden: Familienname, Ledigname, alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge, Geburtsdatum, Geschlecht, politische Gemeinde des Heimatortes oder ausländische Staatsangehörigkeit, Art, Nummer und Ausgabeland des Ausweisdokuments, auf Wunsch Ruf-, Kose- oder Künstlernamen, politische Gemeinde des Wohnsitzes bzw. Ort des ausländischen Wohnsitzes mit Angabe des Landes.
- 5Nachweis der Identität erbringenDer Nachweis der Identität kann durch eine öffentliche Urkunde oder eine Unterschriftsbeglaubigung erbracht werden, sofern diese die Angaben nach Art. 24b HRegV enthält.
- 6Überprüfung der Bewilligungspflicht durch HandelsregisterführerDer Handelsregisterführer prüft, ob die Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vorliegt.
- 7Ausfüllen der Erklärung zum GrundstückserwerbDie Unterzeichnenden der Handelsregisteranmeldung müssen die Erklärung bezüglich der Gesellschaft ausfüllen und folgende Fragen beantworten: (1) Sind Personen im Ausland bzw. Personen, die für Rechnung von Personen im Ausland handeln, an der Gesellschaft beteiligt? (2) Erwerben Personen im Ausland im Zusammenhang mit dem angemeldeten Eintragungsgeschäft neu eine Beteiligung? (3) Bei Sacheinlage, Sachübernahme, Fusion, Umwandlung oder Spaltung: Erwirbt die Gesellschaft Nicht-Betriebsstätte-Grundstücke in der Schweiz? (4) Bei Kapitalherabsetzung: Haben Personen im Ausland nach der Kapitalherabsetzung eine beherrschende Stellung gemäss Art. 6 BewG inne?
- 8Ausfüllen der Domizil-ErklärungDie anmeldungspflichtigen Personen füllen die Erklärung aus und kreuzen an, ob die Gesellschaft über Geschäftsräumlichkeiten mit administrativem Leistungsangebot verfügt oder ob ein c/o-Domizil bei einer bestimmten Person/einem Unternehmen besteht.
- 9Anmeldeformular ausfüllenVerwenden Sie das Anmeldeformular zur Anmeldung der Gesellschaft ins Handelsregister. Erforderliche Angaben: Firma, Sitz, Domizil, Verwaltungsratsmitglieder, zeichnungsberechtigte Personen, Revisionsstelle oder Verzicht auf Revision, Kontaktangaben.
- 10Unterzeichnung der ErklärungenDie Erklärungen müssen von denjenigen Personen persönlich unterzeichnet werden, welche die Handelsregisteranmeldung unterzeichnen. Ort und Datum sind anzugeben.
- 11Verweisung an Bewilligungsbehörde bei BewilligungspflichtKann der Handelsregisterführer die Bewilligungspflicht nicht ohne weiteres ausschliessen, so setzt er das Eintragungsverfahren aus und verweist die Anmeldenden an die Bewilligungsbehörde (Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schaffhausen).
- 12Anmeldung einreichenReichen Sie die ausgefüllte Anmeldung mit der öffentlichen Urkunde, den unterzeichneten Erklärungen und allen erforderlichen Unterlagen beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen ein.
Weiterführende Informationen
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