Anmeldung Neueintragung Einzelunternehmen
Anmeldung eines Einzelunternehmens zur Neueintragung im Handelsregister des Kantons Schaffhausen. Erforderlich für Geschäftsbetriebe mit Jahresumsatz ab CHF 100'000.
Kurzbeschreibung
Ein Einzelunternehmen ist ein Geschäftsbetrieb, der von einer natürlichen Person betrieben wird. Wenn der jährliche Umsatz mindestens CHF 100'000 beträgt, ist eine Eintragung im Handelsregister erforderlich. Die Anmeldung erfolgt beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen und umfasst die Angabe von Firma, Sitz, Domizil, Geschäftszweck sowie Personalien des Inhabers und allfälliger weiterer Zeichnungsberechtigter.
Die Firma muss den Familiennamen des Inhabers enthalten und nach dem Eintrag im Zivilstandsregister geschrieben werden. Das Domizil muss die vollständige Adresse des Geschäftsbetriebes sein oder – falls kein eigenes Rechtsdomizil vorhanden ist – eine c/o-Adresse mit Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters.
Die unterzeichnete Anmeldung mit amtlich beglaubigten Unterschriften und erforderlichen Dokumenten (Passkopien, ggf. Domizilerklärung) wird per Post beim Handelsregisteramt eingereicht.
Online erledigen
Diesen Service können Sie online über das eFormular abwickeln.
Voraussetzungen
- Natürliche Person betreibt ein Geschäft
- Jährlicher Umsatz von mindestens CHF 100'000.00 (für Eintragungspflicht)
- Der Nachname muss in der Firma (Name des Einzelunternehmens) stehen
- Firma muss den Familiennamen des Inhabers/der Inhaberin enthalten
- Familienname muss nach Eintrag im Zivilstandsregister geschrieben werden
- Sitz muss die politische Gemeinde sein, in der sich der Geschäftsbetrieb befindet
- Domizil muss die vollständige Adresse des Geschäftsbetriebes mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortschaft sein
- Geschäftstätigkeit muss in kurzen und allgemeinverständlichen Worten umschrieben werden
- Umschreibung der Geschäftstätigkeit muss sachlich neutral sein
- UID-Nummer muss sorgfältig abgeklärt werden, ob bereits eine besteht
- Rechtseinheit ist im Handelsregister eingetragen oder zur Eintragung angemeldet
- Rechtseinheit hat einen Sitz in einer politischen Gemeinde
- Rechtseinheit muss über ein Rechtsdomizil oder eine Domizilhalterin/einen Domizilhalter verfügen
- Handelsregisteranmeldung muss von allen zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet sein
- Alle Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein
- Natürliche Person muss identifiziert werden gemäss Art. 24a Abs. 1 HRegV
Der Ablauf
- 1Firma festlegenDie Firma ist der Name, unter dem der Geschäftsbetrieb im Geschäftsleben auftritt. Der Familienname des Inhabers/der Inhaberin muss immer in der Firma enthalten sein. Die Schreibweise richtet sich nach dem Eintrag im Zivilstandsregister und darf nicht abgeändert oder verfremdet werden. Es können weitere Zusätze wie Umschreibung der Geschäftstätigkeit, Sitz des Geschäftes oder Phantasiebezeichnungen aufgenommen werden. In der Firma dürfen sämtliche lateinischen Gross- und Kleinbuchstaben sowie arabischen Ziffern verwendet werden. Satzzeichen sind nur zulässig, wenn sie mit Buchstaben oder Ziffern kombiniert werden. Graphische Besonderheiten (Design, Logo, Farbe, Fettdruck, Kursivschrift) sind nicht eintragbar. Symbole und Bildzeichen dürfen nicht verwendet werden.
- 2UID-Nummer abklärenEs ist sorgfältig abzuklären, ob bereits eine UID-Nummer besteht. Die UID kann beispielsweise von der Hauptabteilung MWST, dem Sozialversicherungsamt oder von Landwirtschaftsbehörden zugeteilt worden sein.
- 3Sitz angebenHier ist die politische Gemeinde anzugeben, in der sich der Geschäftsbetrieb (das Büro bzw. die Werkstatt) befindet.
- 4Domizil angebenHier ist die vollständige Adresse des Geschäftsbetriebes mit der Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortschaft anzugeben. Als Adresse gilt das Lokal (Büro oder Werkstatt), wo das Geschäft betrieben wird und wo man dem Geschäftsbetrieb jederzeit auch Post und amtliche Mitteilungen zustellen kann. Hat das Einzelunternehmen kein eigenes Rechtsdomizil am Sitz, so muss angegeben werden, bei wem sich das Domizil an diesem Sitz befindet (c/o-Adresse). Zusätzlich ist die Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters einzureichen, dass sie oder er dem Einzelunternehmen ein Rechtsdomizil an dessen Sitz gewährt.
- 5Unterscheidung zwischen Rechtsdomizil und Domizilhalterschaft treffenPrüfen, ob die Rechtseinheit über eigene Geschäftsräumlichkeiten mit eigenem Verwaltungspersonal verfügt (Rechtsdomizil) oder ob ein Drittunternehmen/eine Drittperson (z.B. Service-AG, Treuhandbüro, Rechtsanwältin) das administrative Leistungsangebot gewährleistet (Domizilhalterschaft).
- 6Administratives Leistungsangebot sicherstellenGewährleisten, dass die Rechtseinheit für Behörden (Zustellung amtlicher Dokumente, Aufbewahrung von Dokumenten) und Klientinnen/Kunden (vertragliche Ansprüche, Konsumentenschutz, allgemeine Fragen) physisch erreichbar ist. Ein blosserer Briefkasten oder physisches/elektronisches Postfach genügen nicht.
- 7Zweck der Geschäftstätigkeit angebenHier ist in kurzen und allgemeinverständlichen Worten die Geschäftstätigkeit, die ausgeübt wird, zu umschreiben. Vermeiden Sie Fachausdrücke. Die Umschreibung der Geschäftstätigkeit muss sachlich neutral sein.
- 8Personalien des Geschäftsinhabers/der Geschäftsinhaberin angebenUnter dieser Rubrik sind Angaben zum Inhaber/zur Inhaberin des Geschäftsbetriebes zu machen. Bei Ausländern ist statt des Heimatortes die Staatsangehörigkeit anzugeben.
- 9Weitere Zeichnungsberechtigte angebenWenn nebst dem Inhaber/der Inhaberin des Geschäftsbetriebes noch weitere Personen für das Geschäft zeichnen sollen (z.B. Verträge abschliessen, Banktransaktionen tätigen usw.), so sind die Personalien hier aufzuführen. Bei Ausländern ist statt des Heimatortes die Staatsangehörigkeit anzugeben. Ferner ist anzukreuzen, in welchem Umfang der Zeichnungsberechtigte den Geschäftsbetrieb vertreten darf. Mögliche Zeichnungsarten sind: Einzelprokura (Prokurist ist ermächtigt, Wechselverpflichtungen einzugehen sowie alle Arten von Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Zweck des Gewerbes mit sich bringt; kann Grundstücke erwerben, nicht aber belasten oder veräussern; Prozessführung erlaubt) oder Kollektivprokura zu zweien (Prokurist kann Rechtshandlungen nur zusammen mit einem unterschriftsberechtigten Partner oder einem anderen Zeichnungsberechtigten tätigen). Weitere Unterschriftsarten, blosse Handlungsvollmachten (i.V.) oder weitergehende Beschränkungen können nicht eingetragen werden.
- 10Erfassung erforderlicher Angaben zur IdentifikationGemäss Art. 24b HRegV müssen folgende Angaben erfasst werden: Familienname, Ledigname, alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge, Geburtsdatum, Geschlecht, politische Gemeinde des Heimatortes oder ausländische Staatsangehörigkeit, Art, Nummer und Ausgabeland des Ausweisdokuments, auf Wunsch Ruf-, Kose- oder Künstlernamen, politische Gemeinde des Wohnsitzes bzw. Ort des ausländischen Wohnsitzes mit Angabe des Landes.
- 11Erklärung betreffend Domizil ausfüllenDie anmeldungspflichtigen Personen füllen die Erklärung aus und geben an, ob die Gesellschaft über Geschäftsräumlichkeiten mit administrativem Leistungsangebot verfügt oder ob ein c/o-Domizil bei einer anderen Person/einem anderen Unternehmen besteht.
- 12Erklärung betreffend Domizil unterzeichnenDie Unterzeichnenden der Handelsregisteranmeldung unterzeichnen die Erklärung persönlich mit Angabe von Ort und Datum.
- 13Handelsregisteranmeldung unterzeichnenDie Handelsregisteranmeldung muss von Ihnen und allfälligen zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet werden.
- 14Unterschriften beglaubigenAlle Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
- 15Identitätsnachweis erbringenDer Nachweis der Identität kann durch eine öffentliche Urkunde oder eine Unterschriftsbeglaubigung erbracht werden, sofern diese die Angaben nach Art. 24b HRegV enthält.
- 16Ausweiskopie einreichen (falls erforderlich)Falls die Beglaubigung oder Urkunde zu wenige Angaben enthält oder die Urkundsperson kein Ausweisdokument vorgelegt hat (Beglaubigungsverbal 'persönlich bekannt'), muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (ID oder Pass) eingereicht werden. Das Handelsregisteramt wird diese Kopie i.d.R. bei der anmeldenden Person oder bei der Treuhandgesellschaft verlangen.
- 17Unterlagen per Post einreichenReichen Sie die unterzeichnete Handelsregisteranmeldung im Original per Post ein und legen Sie Passkopien bei.
Weiterführende Informationen
Online erledigen
Diesen Service können Sie online über das eFormular abwickeln.
Ist diese Seite verständlich?