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clever.tax Quellensteuer

Digitale Abwicklung der Quellensteuer über die Webplattform clever.tax mit sicherem Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und kantonales Steueramt Schaffhausen.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

clever.tax Quellensteuer ist eine digitale Lösung für die unkomplizierte Abwicklung der Quellensteuer. Die Webplattform ermöglicht einen sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und dem kantonalen Steueramt Schaffhausen. Der Service wird durch die kantonale Steuerverwaltung durchgeführt und regelt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern gemäss Bundesrecht.

Für die Nutzung ist ein persönliches Behörden-Login (AGOV) erforderlich, das kostenlos registriert werden kann. Nach erfolgreicher Registrierung und Login können Arbeitgeber ihre Quellensteuerabwicklung digital durchführen. Die festgesetzten Beträge werden in der Regel durch die kantonale Finanzverwaltung ausbezahlt oder können auf Anordnung der Steuerverwaltung mit Steuern verrechnet werden.

Online erledigen

Diesen Service können Sie online über das eFormular abwickeln.

Online starten (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Persönliches Behörden-Login (AGOV) erforderlich
  • Registrierung über das Behörden-Login (AGOV) notwendig
  • AGOV-Konto registriert oder Interesse an Registrierung eines AGOV-Kontos

Der Ablauf

  1. 1AGOV-Konto kostenlos eröffnenRufen Sie eine Behördenapplikation Ihrer Wahl auf und starten Sie den Loginvorgang. Klicken Sie auf die «jetzt registrieren!» Schaltfläche. Sie werden zu AGOV weitergeleitet.
  2. 2AGOV access App herunterladenLaden Sie die AGOV access App kostenlos im Apple App Store oder Google Play Store herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Smartphone.
  3. 3Registrierung startenKlicken Sie auf «Start» und erfassen Sie Ihre E-Mailadresse. Sie erhalten per E-Mail einen Code, den Sie eingeben.
  4. 4Personalien erfassenErfassen Sie Ihre Personalien und wählen Sie als Loginfaktor zum Beispiel die AGOV access App.
  5. 5AGOV access App koppelnKoppeln Sie die AGOV access App auf Ihrem Smartphone einmalig durch Einlesen des QR-Codes in AGOV.
  6. 6Mobiltelefonnummer hinterlegen (optional)Hinterlegen Sie optional Ihre Mobiltelefon-Nummer. Dies ermöglicht Ihnen während der Wiederherstellung, mit einer SMS fortzufahren, wenn Sie den Zugang zu Ihren Loginfaktoren verloren haben. Dies wird dringend empfohlen.
  7. 7FIDO-Sicherheitsschlüssel registrieren (empfohlen)Kaufen Sie einen FIDO-Sicherheitsschlüssel und registrieren Sie diesen als weiteren Loginfaktor in agov.ch/me. Dies bietet einen zusätzlichen Notanker und ist besonders wichtig bei identitätsgeprüften Konten.
  8. 8Login durchführenRufen Sie die gewünschte Behördenapplikation auf und starten Sie den Loginvorgang. Öffnen Sie die AGOV access App auf Ihrem Smartphone und scannen Sie den angezeigten QR-Code. Ihr Smartphone prüft, ob es Ihnen gehört (z.B. mittels FaceID oder App-PIN). Nach erfolgreicher Authentisierung sind Sie in der Behördenapplikation eingeloggt.
  9. 9Kontodaten aktuell haltenHalten Sie Ihre in AGOV hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell. Verwalten Sie Ihre Daten unter agov.ch/me.
  10. 10Sicherheitshinweise beachtenGeben Sie Ihr AGOV-Login nicht weiter. Registrieren Sie nicht Mobiltelefone oder FIDO-Sicherheitsschlüssel als Loginfaktoren, wenn Sie nicht die alleinige Kontrolle darüber haben. Löschen oder setzen Sie die AGOV access App nicht zurück. Scannen Sie QR-Codes ausschliesslich auf der originalen AGOV-Login-Seite (agov.admin.ch).
  11. 11Handywechsel vorbereitenBeim Wechsel zu einem neuen Smartphone müssen Sie mit dem alten Mobiltelefon noch ein letztes Mal in agov.ch/me einloggen, um das neue Handy respektive die darauf neu installierte AGOV access App in AGOV zu registrieren.
  12. 12Quellensteuer abwickelnQuellensteuer über die Webplattform clever.tax unkompliziert abwickeln mittels digitalem Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und kantonales Steueramt Schaffhausen
  13. 13Festsetzung des AnrechnungsbetragsDie kantonale Steuerverwaltung setzt den Betrag der Anrechnung ausländischer Quellensteuern fest (gemäss Bundesrecht SR 672.201)
  14. 14Entscheidung über AuszahlungsformDie kantonale Steuerverwaltung entscheidet, ob der Betrag ausbezahlt oder verrechnet wird. In der Regel erfolgt Auszahlung; bei besonderen Verhältnissen kann Verrechnung mit Steuern des Bundes, Kantons oder der Gemeinden angeordnet werden
  15. 15Auszahlung durch FinanzverwaltungDie kantonale Finanzverwaltung führt die Auszahlung gemäss Anweisung der Steuerverwaltung durch
  16. 16KostenverteilungDer Kantonsanteil am festgesetzten Betrag wird zwischen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte aufgeteilt

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