Download Steuersoftware für Juristische Personen
Die Kantonale Steuerverwaltung stellt steuerpflichtigen juristischen Personen eine Deklarationssoftware zur elektronischen Einreichung ihrer Steuererklärung zur Verfügung.
Kurzbeschreibung
Juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen) mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Schaffhausen können ihre Steuererklärung digital mit der von der Kantonalen Steuerverwaltung bereitgestellten Deklarationssoftware ausfüllen und elektronisch einreichen.
Die Software ermöglicht eine sichere und authentifizierte Übermittlung der Steuererklärung mit allen erforderlichen Beilagen (Jahresrechnung, Bilanzen, Erfolgsrechnungen). Steuerpflichtige Personen erhalten einen persönlichen Übermittlungscode zur Authentifizierung und können bei Bedarf Drittpersonen (z.B. Treuhänder, Steuerberater) zur elektronischen Einreichung ermächtigen.
Zusätzlich steht ein elektronisches Steuerkonto auf einem Webportal zur Verfügung, über das sich steuerpflichtige Personen anmelden und ihre Steuerdokumente verwalten können.
Online erledigen
Diesen Service können Sie online über das eFormular abwickeln.
Voraussetzungen
- Juristische Person (Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Verein, Stiftung oder andere juristische Person)
- Steuerpflicht im Kanton Schaffhausen (Sitz oder tatsächliche Verwaltung im Kanton)
- Eintrag ins Handelsregister oder Errichtung der Stiftungsurkunde/Statuten
- Geschäftsabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung für jedes Kalenderjahr (ausgenommen Gründungsjahr)
- Wunsch, die Steuererklärung digital auszufüllen
Der Ablauf
- 1Jahr und Betriebssystem wählenWählen Sie das für Sie benötigte Jahr und das entsprechende Betriebssystem aus.
- 2Bereitstellung der DeklarationssoftwareKantonale Steuerverwaltung stellt den steuerpflichtigen Personen die für die elektronische Einreichung der Steuererklärung erforderliche Deklarationssoftware zur Verfügung (§ 81b Abs. 1).
- 3Authentifizierung und ÜbermittlungscodeSteuerpflichtige Personen erhalten mit dem Steuererklärungsformular einen persönlichen Übermittlungscode zur Authentifizierung bei elektronischer Einreichung; gemeinsam steuerpflichtige Personen erhalten einen gemeinsamen Code (§ 81b Abs. 2).
- 4Ermächtigung von DrittpersonenSteuerpflichtige Person kann Drittpersonen (z.B. Treuhänder, Steuerberater) durch Übergabe des Übermittlungscodes ermächtigen, für sie die Steuererklärung elektronisch einzureichen (§ 81b Abs. 3).
- 5Elektronisches SteuerkontoKantonale Steuerverwaltung stellt ein elektronisches Steuerkonto auf einem Webportal zur Verfügung, auf dem sich steuerpflichtige Personen mittels Behörden-Login anmelden können (§ 81b Abs. 5).
- 6Steuererklärung ausfüllen und einreichenEinreichung der Steuererklärung mit Beilagen (Jahresrechnung, Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Eigenkapitalnachweis) bei der kantonalen Steuerverwaltung über die Deklarationssoftware (Art. 142, 143 StG).
- 7Elektronische Zustellung von DokumentenElektronische Eröffnung der Schlussrechnung erfolgt durch Übermittlung in das elektronische Postfach der steuerpflichtigen Person bei dem von ihr bezeichneten Finanzdienstleister (§ 81c).
- 8Datensicherheit und IntegritätKantonale Steuerverwaltung stellt die Integrität der übermittelten Daten gemäss dem Stand der Technik in angemessener Weise sicher (§ 81a Abs. 3).
Weiterführende Informationen
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