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eSteuerrechner

Online-Tool zur Berechnung von Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern im Kanton Schaffhausen. Nutzen Sie den eSteuerrechner für eine schnelle Übersicht Ihrer Steuerschuld.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Der eSteuerrechner ist ein digitales Hilfsmittel der Kantonalen Steuerverwaltung Schaffhausen zur Berechnung von direkten Steuern. Mit diesem Tool können natürliche und juristische Personen ihre voraussichtliche Steuerschuld ermitteln – basierend auf Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapital nach den Bestimmungen des Gesetzes über die direkten Steuern (Kanton Schaffhausen).\n\nDer eSteuerrechner berücksichtigt alle relevanten Steuerarten: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Personalsteuer (für natürliche Personen) sowie Gewinn- und Kapitalsteuer (für juristische Personen). Das Tool wendet automatisch die geltenden Steuersätze, Sozialabzüge, Berufskosten und weitere zulässige Abzüge an.\n\nDie Nutzung des eSteuerrechners ist kostenlos und dient der Orientierung. Die berechneten Werte sind unverbindlich; massgebend ist die offizielle Veranlagung durch die Steuerbehörde nach Einreichung der Steuererklärung.

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Diesen Service können Sie online über das eFormular abwickeln.

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Voraussetzungen

  • Steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Schaffhausen (Art. 4 StG)
  • Oder: Wirtschaftliche Zugehörigkeit durch Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte, Grundstücke oder Erwerbstätigkeit im Kanton (Art. 5-6 StG)
  • Volljährigkeit für die Personalsteuer (Art. 50 StG)
  • Einkommen oder Vermögen im Steuerjahr vorhanden (Art. 51-53 StG)
  • Für elektronische Nutzung: Authentifizierung mittels persönlichem Übermittlungscode (§ 81b Verordnung)

Der Ablauf

  1. 1Steuerrechner aufrufenRufen Sie den eSteuerrechner innerhalb dieser Dienstleistung auf. Das Tool ist online verfügbar und erfordert keine vorherige Registrierung für eine erste Berechnung.
  2. 2Persönliche Daten eingebenGeben Sie Ihre persönlichen Angaben ein: Familienstand, Anzahl Kinder, Alter und weitere relevante Informationen für die Steuerberechnung (§ 4-5 Verordnung).
  3. 3Einkommen erfassenErfassen Sie Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Vermögen, Kapitalgewinnen und anderen steuerbaren Einkünften (Art. 17-26 StG, § 51-52 Verordnung).
  4. 4Abzüge und Deduktionen eingebenGeben Sie abzugsfähige Berufskosten, Versicherungsprämien, Schuldzinsen, Vorsorgebeiträge und Liegenschaftskosten ein (Art. 27-36 StG, § 18-28a Verordnung).
  5. 5Vermögen erfassenErfassen Sie Ihr Reinvermögen (Liegenschaften, Wertschriften, Bankguthaben, etc.) für die Vermögenssteuerberechnung (Art. 42-49 StG).
  6. 6Steuerberechnung durchführenDer eSteuerrechner berechnet automatisch: steuerbares Einkommen nach Abzügen und Sozialabzügen (Art. 37-38 StG), Einkommensteuertarif (progressive Staffelung bis 12%, Art. 38 StG), Vermögenssteuer (Steuersatz 0.9-2.3‰, Art. 42-49 StG), Personalsteuer (Fr. 30.00, Art. 50 StG), sowie Gewinn- und Kapitalsteuer für juristische Personen (Art. 64-87 StG).
  7. 7Ergebnis anzeigenDas Tool zeigt die berechnete Steuerschuld an. Die Berechnung basiert auf dem geltenden Steuerfuss und den aktuellen Tarife des Kantons Schaffhausen (Art. 3 StG, § 98 Verordnung).
  8. 8Steuererklärung einreichenDie mit dem eSteuerrechner ermittelte Übersicht dient der Orientierung. Reichen Sie anschliessend Ihre offizielle Steuererklärung innerhalb der von der Kantonalen Steuerverwaltung festgesetzten Deklarationsfrist ein (Art. 142 StG, § 82 Verordnung).
  9. 9Veranlagung und SchlussrechnungDie Steuerbehörde prüft Ihre Steuererklärung, setzt die Steuerfaktoren fest und eröffnet die Schlussrechnung (Art. 148-149 StG, § 81c Verordnung). Die endgültige Steuerschuld wird in der Schlussrechnung festgesetzt.

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