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Gründung einer Kollektivgesellschaft: Neueintragung

Anmeldung einer neu gegründeten Kollektivgesellschaft im Handelsregister des Kantons Schaffhausen mit Angabe von Gesellschaftern, Domizil und Zeichnungsberechtigung.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Die Gründung einer Kollektivgesellschaft erfordert die Anmeldung im Handelsregister des Kantons Schaffhausen. Eine Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei natürliche Personen als Gesellschafter mit unbeschränkter und solidarischer Haftung tätig sind.

Das Anmeldeverfahren umfasst das Ausfüllen des Anmeldeformulars mit Angaben zur Firma (einschliesslich Rechtsform), zum Sitz und Rechtsdomizil, zur Geschäftstätigkeit sowie zu allen Gesellschaftern und zeichnungsberechtigten Personen. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern und zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet und amtlich beglaubigt eingereicht werden.

Zusätzlich ist eine Erklärung betreffend das Domizil erforderlich, in der festgehalten wird, ob die Gesellschaft über eigene Geschäftsräumlichkeiten mit administrativem Leistungsangebot verfügt oder ein c/o-Domizil bei einer Domizilhalterin oder einem Domizilhalter besteht.

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Voraussetzungen

  • Mindestens zwei natürliche Personen als Gesellschafter
  • Unbeschränkte und solidarische Haftung mit gesamtem Vermögen für Schulden der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft im Kanton Schaffhausen
  • Rechtseinheit muss über ein Rechtsdomizil oder eine Domizilhalterin/einen Domizilhalter verfügen
  • Handelsregisteranmeldung muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet sein
  • Handelsregisteranmeldung muss von allfälligen zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet sein
  • Alle Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein
  • Natürliche Personen müssen identifiziert werden (mit oder ohne Zeichnungsberechtigung)
  • Nachweis der Identität durch öffentliche Urkunde oder Unterschriftsbeglaubigung nach Art. 24b HRegV
  • Gültiges Ausweisdokument erforderlich (Identitätskarte, Pass, ausländischer Personalausweis oder ausländischer Pass)

Der Ablauf

  1. 1Firmennamen wählenDie Firma (Name der Gesellschaft) kann unter Wahrung der Grundsätze der Firmenbildung frei gewählt werden. Die Rechtsform muss zwingend angegeben werden (z.B. KLG, klg, Kollektivgesellschaft). Keine gleichlautende Firma darf bereits im Handelsregister eingetragen sein.
  2. 2Feststellung des DomiziltypsBestimmen Sie, ob die Rechtseinheit über ein eigenes Rechtsdomizil mit eigenem Verwaltungspersonal verfügt oder ob ein c/o-Domizil mit einer Domizilhalterin/einem Domizilhalter notwendig ist.
  3. 3Überprüfung des administrativen LeistungsangebotsStellen Sie sicher, dass an der angemeldeten Adresse ein administratives Leistungsangebot gewährleistet ist. Die Rechtseinheit muss für Behörden (zur Zustellung amtlicher Dokumente, Aufbewahrung von Dokumenten) und Klientinnen/Kunden (für vertragliche Ansprüche, Konsumentenschutzaspekte, allgemeine Fragen) physisch erreichbar sein. Ein blossser Briefkasten oder ein physisches/elektronisches Postfach genügen nicht.
  4. 4Ausfüllen der Erklärung betreffend DomizilFüllen Sie das Formular 'Erklärung betreffend Domizil' aus. Kreuzen Sie an, ob die Gesellschaft über Geschäftsräumlichkeiten mit eigenem administrativem Leistungsangebot verfügt oder ob ein c/o-Domizil bei einer anderen Person/einem anderen Unternehmen besteht.
  5. 5Angabe der Domizilhalterin/des DomizilhaltersFalls ein c/o-Domizil angemeldet wird, geben Sie an, bei welcher Person oder welchem Unternehmen sich das Domizil befindet. Dies kann ein Unternehmen des eigenen Konzerns (z.B. Service-AG), ein Drittunternehmen (z.B. Treuhandbüro) oder eine Drittperson (z.B. Rechtsanwältin) sein.
  6. 6Formular herunterladenDas Anmeldeformular 'Neueintragung einer Kollektivgesellschaft' steht als Download zur Verfügung.
  7. 7Formular ausdruckenBitte drucken Sie das Formular aus.
  8. 8Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit den entsprechenden Angaben zu Firma, Sitz, Rechtsdomizil, Geschäftstätigkeit, Gesellschaftern und zeichnungsberechtigten Personen.
  9. 9Erfassung der erforderlichen Angaben zu natürlichen PersonenGemäss Art. 24b HRegV müssen folgende Angaben erfasst werden: Familienname, Ledigname, alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge, Geburtsdatum, Geschlecht, politische Gemeinde des Heimatortes oder ausländische Staatsangehörigkeit, Art, Nummer und Ausgabeland des Ausweisdokuments, auf Wunsch Ruf-, Kose- oder Künstlernamen, politische Gemeinde des Wohnsitzes bzw. Ort des ausländischen Wohnsitzes mit Angabe des Landes.
  10. 10Vorlage einer öffentlichen Urkunde oder UnterschriftsbeglaubigungDer Nachweis der Identität kann durch eine öffentliche Urkunde oder eine Unterschriftsbeglaubigung erbracht werden, sofern diese die Angaben nach Art. 24b HRegV enthält.
  11. 11Handelsregisteranmeldung unterzeichnenDie Handelsregisteranmeldung muss von allen Gesellschaftern und allfälligen zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet werden.
  12. 12Unterschriften beglaubigenAlle Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
  13. 13Unterlagen einreichenReichen Sie die unterzeichnete Handelsregisteranmeldung im Original per Post ein und legen Sie Passkopien bei. Adresse: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, CH-8200 Schaffhausen.
  14. 14Prüfung der Vollständigkeit der AngabenDas Handelsregisteramt prüft, ob die Beglaubigung oder Urkunde alle erforderlichen Angaben nach Art. 24b HRegV enthält und ob sich die Urkundsperson ein Ausweisdokument vorlegen lassen hat.
  15. 15Einreichung einer Ausweiskopie bei unvollständigen AngabenFalls die Beglaubigung oder Urkunde zu wenige Angaben enthält oder die Urkundsperson kein Ausweisdokument vorlegen lassen hat (Beglaubigungsverbal 'persönlich bekannt'), verlangt das Handelsregisteramt eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (ID oder Pass) der einzutragenden Person.
  16. 16Akzeptanz und Vernichtung der AusweiskopieDie eingereichte Kopie des Ausweisdokuments unterliegt nicht der Öffentlichkeit des Handelsregisters und kann vom Handelsregisteramt vernichtet werden, sobald der Tagesregistereintrag über die Eintragung der natürlichen Person rechtswirksam geworden ist.

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