Lernfahrausweis beantragen

Starten Sie Ihre Fahrausbildung im Kanton Schaffhausen digital, einfach und schnell.

Aktualisiert: 1 März 2026

Kurzbeschreibung

Der Lernfahrausweis berechtigt Sie, unter Begleitung einer erfahrenen Person das Autofahren zu erlernen. Er wird vom Strassenverkehrsamt des Kantons Schaffhausen ausgestellt und ist 24 Monate gültig.

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Starten Sie Ihre Fahrausbildung im Kanton Schaffhausen. Hier finden Sie alles, was Sie für den Antrag Ihres Lernfahrausweises benötigen – digital, einfach und schnell. Der Lernfahrausweis berechtigt Sie, unter Begleitung einer berechtigten Begleitperson Fahrpraxis zu sammeln.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Kanton Schaffhausen wohnhaft oder steuerpflichtig
  • Sie haben das Mindestalter erreicht (Kat. B: 17 Jahre, Kat. A1: 15 Jahre)
  • Sie haben einen gültigen Nothelferkurs absolviert (nicht älter als 6 Jahre)
  • Sie haben einen Sehtest durchführen lassen (nicht älter als 24 Monate)
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen bereit (Identitätsnachweis, Passfoto)

Der Ablauf

Von der Anmeldung bis zur erfolgreichen Stellenvermittlung begleitet Sie das RAV Schritt für Schritt. Der gesamte Prozess ist kostenlos und wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt. In der Regel dauert die Erstberatung rund 60 Minuten, danach werden gemeinsam die nächsten Schritte festgelegt.

  1. 1VorbereitungenNothelferkurs und Sehtest absolvieren
  2. 2Erforderliche UnterlagenDokumente zusammenstellen
  3. 3Gesuch einreichenOnline oder am Schalter des Strassenverkehrsamts
  4. 4TheorieprüfungAnmeldung und Absolvierung der Theorieprüfung
  5. 5ResultateLernfahrausweis erhalten

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