Zum Inhalt springen

INFO: Wartungsarbeiten: Einzelne Services sind heute nur eingeschränkt verfügbar. Statusseite

Steuerformulare Landwirtschaft

Steuerformulare und Deklarationsunterlagen für landwirtschaftliche Betriebe im Kanton Schaffhausen. Informationen zu Einreichung, vereinfachter Deklaration und Verfahrensschritten.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Landwirtschaftliche Betriebe im Kanton Schaffhausen müssen ihre Einkünfte und ihr Vermögen jährlich mittels Steuererklärung deklarieren. Die Kantonale Steuerverwaltung stellt die erforderlichen Steuerformulare bereit und setzt die Deklarationsfrist fest. Für Betriebe bis 8 ha mit definierten Spezialbetriebszweigen ist eine vereinfachte Deklaration möglich, sofern Einnahmen und Ausgaben lückenlos nachgeführt werden.

Die Steuererklärung muss wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt und mit erforderlichen Beilagen (Jahresrechnungen, Bilanzen oder Aufstellungen über Einnahmen und Ausgaben) eingereicht werden. Elektronische Einreichung ist über die Deklarationssoftware der Steuerverwaltung möglich. Nach Eingang führt die Gemeindesteuerverwaltung Eingangskontrollen durch und leitet die Unterlagen zur Veranlagung weiter.

Online erledigen

Diesen Service können Sie online über das eFormular abwickeln.

Online starten (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Steuerpflicht im Kanton Schaffhausen (natürliche oder juristische Person)
  • Einkünfte aus landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit
  • Für vereinfachte Deklaration: Landwirtschaftsbetrieb bis 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche mit definierten Spezialbetriebszweigen (max. 60 Schweinemastplätze oder 10 Mutterschweine und 500 Legehennen oder 1 ha Pflanzenbau)
  • Ordnungsgemässe Buchführung oder vereinfachte Buchführung mit lückenlosen Aufzeichnungen von Einnahmen und Ausgaben
  • Einreichung der Steuererklärung mit erforderlichen Beilagen (Jahresrechnungen, Bilanzen oder Aufstellungen)
  • Vollständige und wahrheitsgemässe Angaben
  • Ausfüllung der entsprechenden Hilfsblätter gemäss Wegleitung (bei vereinfachter Deklaration)

Der Ablauf

  1. 1Formularvorbereitung und -versandKantonale Steuerverwaltung bestimmt und liefert Steuererklärungsformulare. Gemeindesteuerverwaltung versendet Steuerformulare an Steuerpflichtige nach Anweisungen der Kantonalen Steuerverwaltung.
  2. 2DeklarationsfristKantonale Steuerverwaltung setzt die Deklarationsfrist fest. Frist kann aus wichtigen Gründen erstreckt werden. Elektronische Gesuche um Fristverlängerung über Webportal möglich.
  3. 3Einreichung der SteuererklärungSteuerpflichtige reichen Steuererklärung innerhalb der festgesetzten Frist ein. Elektronische Einreichung möglich mittels Deklarationssoftware der Kantonalen Steuerverwaltung mit persönlichem Übermittlungscode. Drittpersonen können durch Übergabe des Codes ermächtigt werden. Steuererklärung muss wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt und mit erforderlichen Beilagen (Jahresrechnungen, Bilanzen oder Aufstellungen über Einnahmen und Ausgaben) eingereicht werden.
  4. 4Vereinfachte Deklaration für LandwirtschaftLandwirtschaftsbetriebe bis 8 ha mit definierten Spezialbetriebszweigen können vereinfachte Deklaration einreichen. Aufzeichnungspflicht erfüllt durch lückenlose Nachführung von Einnahmen/Ausgaben und Ausfüllung von Hilfsbättern gemäss Wegleitung.
  5. 5EingangskontrollenGemeindesteuerverwaltung führt Eingangskontrollen der Steuererklärungen durch und prüft formelle Vollständigkeit und Richtigkeit. Unvollständige oder unrichtig ausgefüllte Erklärungen werden ergänzt oder richtig gestellt; fehlende Belege werden eingefordert.
  6. 6Geschäftsabschluss (für Selbständigerwerbende)Steuerpflichtige mit selbständiger Erwerbstätigkeit (inkl. Landwirtschaftsbetriebe) erstellen jährlich einen Geschäftsabschluss. Geschäftsabschluss ist einzureichen, wenn Steuerpflicht erlischt oder Erwerbstätigkeit aufgegeben wird.
  7. 7Prüfung und ErmittlungDie Steuerbehörde prüft die Steuererklärung und nimmt erforderliche Untersuchungen vor. Bei Mängeln wird die steuerpflichtige Person aufgefordert, diese innert angemessener Frist zu beheben.
  8. 8Steuerkataster und DokumentationSteuerkataster umfasst Stammkarte, ausgefüllte Steuererklärungen mit Beilagen, Kopien von Rechnungen und Veranlagungsmitteilungen, Liegenschaftenkataster und Mitteilungen des Amtes für Grundstückschätzungen.
  9. 9Festsetzung der Steuerfaktoren und VeranlagungGemeindesteuerverwaltung setzt Steuerfaktoren fest als Antrag an Kantonale Steuerverwaltung. Kantonale Steuerverwaltung führt Veranlagung durch und stellt vorläufige Steuerrechnung zu. Steuerbehörde setzt die Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen, Vermögen) und den Steuertarif fest.
  10. 10Elektronisches SteuerkontoKantonale Steuerverwaltung stellt elektronisches Steuerkonto auf Webportal zur Verfügung, Anmeldung mittels Behörden-Login. Elektronische Eröffnung der Schlussrechnung durch Übermittlung in elektronisches Postfach.
  11. 11Eröffnung der SchlussrechnungDie Steuerbehörde eröffnet die Schlussrechnung (endgültige Veranlagung) schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung.
  12. 12Einsprache und RevisionSteuerpflichtige können innert 30 Tagen nach Zustellung der Schlussrechnung schriftlich Einsprache bei der Steuerbehörde erheben. Anspruch auf persönliche Anhörung durch zuständige Veranlagungsperson. Revisionsbegehren möglich bei neuen Tatsachen innerhalb 90 Tagen. Gegen den Einspracheentscheid kann die steuerpflichtige Person innert 30 Tagen beim Obergericht Rekurs erheben.
  13. 13Bezug der SteuerDie Steuerforderungen werden nach Fälligkeit eingezogen; bei Zahlungsverzug wird Betreibung eingeleitet.

Online erledigen

Diesen Service können Sie online über das eFormular abwickeln.

Online starten (öffnet in neuem Tab)

Ist diese Seite verständlich?

Fehler melden