Zum Inhalt springen

INFO: Wartungsarbeiten: Einzelne Services sind heute nur eingeschränkt verfügbar. Statusseite

Treffsicherheitsnachweis

Nachweis der Schiessfähigkeit nach JFK-Standard, erforderlich zur Erlangung eines Jagdpasses im Kanton Schaffhausen. Jährlich zu erneuern.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Der Treffsicherheitsnachweis ist ein obligatorischer Nachweis der Schiessfähigkeit nach dem JFK-Standard (Jagdschiessprüfung), der zur Erlangung und Erneuerung eines Jagdpasses im Kanton Schaffhausen erforderlich ist. Der Nachweis muss jährlich erbracht werden und darf zum Zeitpunkt der Jagdpassbestellung nicht älter als ein Jahr sein.

Der Nachweis wird durch ein Schiessprogramm erbracht, das auf einem anerkannten Jagdschiessstand durchgeführt wird. Das Programm umfasst Schüsse auf stehende und bewegte Ziele mit unterschiedlichen Waffentypen (Kugel und Schrot). Jagdgäste mit Wohnsitz im Ausland können den Nachweis auch durch anerkannte Schiessnachweise wie die „Keilernadel" erbringen, sofern diese die Anforderungen erfüllen.

Nach erfolgreicher Absolvierung des Schiessprogramms wird der Treffsicherheitsnachweis dokumentiert und muss auf der Jagd mit sich geführt werden. Die kantonale Jagdverwaltung prüft den Nachweis und stellt den Jagdpass aus, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Formular herunterladen

Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es ein.

Formular herunterladen

Service nutzen

Voraussetzungen

  • Jagdberechtigung oder Jagdlizenz
  • Besitz einer für die Jagd erlaubten Waffe
  • Regelmässiges Schiesstraining
  • Sichere Handhabung der Waffe
  • Für Jagdgäste mit Wohnsitz im Ausland: Nachweis der Treffsicherheit erforderlich zum Lösen eines Jagdpasses im Kanton Schaffhausen
  • Treffsicherheitsnachweis darf zum Zeitpunkt der Jagdpassbestellung nicht älter als ein Jahr sein
  • Für Tagesjagdpässe: Bestellung innerhalb dreier Monate bis fünf Arbeitstage vor dem Jagdanlass
  • Für Jahresjagdpässe: Bestellung ab Beginn des Kalenderjahres für das kommende bzw. laufende Jagdjahr (Beginn 1. April)

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Treffsicherheitsnachweis (erforderlich) — Für Tagesjagdgäste: Nachweis auf Jagdschiessanlage am Wohnsitz oder Schiessnachweise wie 'Keilernadel' mit Schiessprotokolle (Standblatt). Für Jahresjagdgäste: Ausschliesslich auf JFK-Standblatt auf anerkannter Jagdschiessanlage in der Schweiz erbracht.
  • Bestellformular Jagdpass für Gäste (erforderlich) — Formular ausfüllen und mit Treffsicherheitsnachweis einreichen
  • JFK-Standblatt (falls zutreffend) (optional) — Für Jahresjagdgäste erforderlich; für Tagesjagdgäste optional aber empfohlen
  • Jagdlizenz/Jagdberechtigung (erforderlich) — Nachweis der Jagdberechtigung
  • Für die Jagd erlaubte Waffe (erforderlich) — Mit dieser Waffe ist der Treffsicherheitsnachweis zu schiessen

Formular herunterladen

Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es ein.

Formular herunterladen

Ist diese Seite verständlich?

Fehler melden