Untersuchung im 1. Kindergarten
Ärztliche Eintrittsuntersuchung im Kindergarten: Durchführung bei Kinder- oder Hausarzt/ärztin und Einreichung der Bestätigung bis Ende des ersten Kinderjahres.
Kurzbeschreibung
Die ärztliche Eintrittsuntersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung, die bei Eintritt in den Kindergarten durchgeführt werden muss. Diese Untersuchung wird von einer Kinder- oder Hausärztin bzw. einem Kinder- oder Hausarzt durchgeführt und anschliessend bestätigt.
Die Kosten werden über die Krankenkasse des Kindes abgerechnet (keine Franchise, 10 % Selbstbehalt). Die unterzeichnete Untersuchungsbestätigung muss bis spätestens Ende des ersten Kinderjahres (vor den Frühlingsferien) beim Gesundheitsamt, Schulärztlicher Dienst, eingereicht werden.
Untersuchung im 1. Kindergarten
Ärztliche Eintrittsuntersuchung im Kindergarten: Durchführung bei Kinder- oder Hausarzt/ärztin und Einreichung der Bestätigung bis Ende des ersten Kinderjahres.
Voraussetzungen
- Kind ist im Kindergarten angemeldet
- Kind besucht den Kindergarten
- Ärztliche Eintrittsuntersuchung (Vorsorgeuntersuchung) muss durchgeführt werden
- Untersuchung muss bei Kinder- oder Hausärztin bzw. Kinder- oder Hausarzt stattfinden
- Formular muss von der Ärztin oder vom Arzt unterschrieben sein
- Formular wird postalisch oder per Email an den schulärztlichen Dienst gesendet
Erforderliche Unterlagen
- Unterzeichnete UntersuchungsbestätigungMuss von der Ärztin oder dem Arzt unterzeichnet sein und bis spätestens Ende des ersten Kinderjahres eingereicht werden
Rahmenbedingungen
Gebühren
Abrechnung über die Krankenkasse des Kindes (keine Franchise, 10 % Selbstbehalt)
Fristen
Bis spätestens Ende des ersten Kinderjahres (vor den Frühlingsferien)
Der Ablauf
- 1Ärztliche Untersuchung durchführenDie Kinder- oder Hausärztin bzw. der Kinder- oder Hausarzt führt die ärztliche Eintrittsuntersuchung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten durch.
- 2Untersuchungsbestätigung unterzeichnenDie Ärztin oder der Arzt bestätigt die durchgeführte Untersuchung durch Unterzeichnung des Bestätigungsformulars.
- 3Abrechnung via TARDOCDie Ärztin oder der Arzt rechnet die Eintrittsuntersuchung via TARDOC über die Krankenkasse des Kindes ab (keine Franchise, 10 % Selbstbehalt).
- 4Unterzeichnete Bestätigung einreichenDie Eltern senden die unterzeichnete Untersuchungsbestätigung bis spätestens Ende des ersten Kindergartenjahres an das Gesundheitsamt, Schulärztlicher Dienst. Dies kann postalisch (Schulärztlicher Dienst, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen) oder per Email (schulaerztin@sh.ch) erfolgen.
Untersuchung im 1. Kindergarten
Ärztliche Eintrittsuntersuchung im Kindergarten: Durchführung bei Kinder- oder Hausarzt/ärztin und Einreichung der Bestätigung bis Ende des ersten Kinderjahres.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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