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Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerkehrsabgabe (Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes)

Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes. Einreichung des Antragsformulars mit erforderlichen Dokumenten beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Schausteller und Zirkusbetriebe können einen Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe für ihre Fahrzeuge stellen. Der Antrag wird beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingereicht und geprüft. Die Fahrzeuge dürfen ausschliesslich zum Transport von Schausteller- und Zirkusmaterial verwendet werden.

Das Antragsformular steht als Download bereit und kann digital oder in Papierform ausgefüllt werden. Der unterzeichnete Antrag wird zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (insbesondere Fahrzeugausweis) eingereicht. Nach Prüfung wird der Entscheid mitgeteilt.

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Voraussetzungen

  • Sie sind Schausteller oder arbeiten im Zirkusgewerbe
  • Sie möchten ein Fahrzeug begünstigt veranlagen oder von der Schwerverkehrsabgabe befreien lassen
  • Antragsformular wurde heruntergeladen
  • Antragsformular ist ausgefüllt und unterzeichnet

Der Ablauf

  1. 1Antragsformular herunterladenDas Antragsformular steht als Download bereit.
  2. 2Antragsformular ausfüllenDrucken Sie das Formular aus und vervollständigen Sie es mit Ihren Angaben. Alternativ kann das Formular auch digital ausgefüllt werden.
  3. 3Antragsformular ausfüllen und unterzeichnenDas heruntergeladene Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
  4. 4Erforderliche Dokumente zusammenstellenStellen Sie sicher, dass die erforderlichen Dokumente beiliegen, insbesondere der Fahrzeugausweis.
  5. 5Antrag einreichenDer Antrag kann signiert und per E-Mail zugestellt oder per Post eingereicht werden. Reichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten ein.
  6. 6Prüfung des AntragsNach Erhalt Ihres Antrags wird dieser geprüft. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt prüft, ob besondere Umstände vorliegen, die eine Ermässigung der ordentlichen Gebühren rechtfertigen.
  7. 7Entscheid mitteilenSie werden zeitnah über den Entscheid orientiert.

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