Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ist zuständig für Fahrzeuge, Ausweise und Zulassungen.
Verfügbare Services
Hier finden Sie alle Services des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts.
Abtretung eines Kontrollschildes
Verzicht auf Ihr Kontrollschild zugunsten eines Dritten. Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen Sie es beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein.
Anmeldung zur Fahrzeugprüfung ohne Kontrollschilder
Anmeldung eines Fahrzeugs zur Prüfung, das ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund abgestellt werden soll. Erforderlich ist eine vorherige Bewilligung der Gemeindebehörde.
Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerkehrsabgabe (Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes)
Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes. Einreichung des Antragsformulars mit erforderlichen Dokumenten beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Antrag für zusätzliches Händlerschild
Beantragen Sie ein zusätzliches Händlerschild für Ihren Betrieb. Das Formular muss ausgefüllt, unterzeichnet und bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Ärztlicher Bericht zur Fahreignung
Ärztliche Beurteilung der Fahreignung eines Patienten. Der Bericht wird von Ärzten erstellt und dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingereicht.
Gesuch-Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises
Antragstellung für einen Lernfahr- oder Führerausweis im Kanton Schaffhausen. Erforderlich sind Sehtest, Nothelferkurs, medizinische Abklärung und persönliche Einreichung aller Dokumente.
Antrag Sperrung der Veröffentlichung von Halterdaten im Autoindex
Gesuch zur Sperrung der Veröffentlichung Ihrer Halterdaten im Autoindex als Fahrzeughalter.
Auktion Wunschschilder
Ersteigern Sie Wunschschilder für Motorwagen, Anhänger und Motorräder über das Kontrollschilder-Direktverkauf- und Auktionsportal des Kantons Schaffhausen.
Gesuch-Erteilung einer Bewilligung für die Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr
Bewilligung für die Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr gemäss Art. 33 VVV. Unternehmen können ein Gesuch einreichen, um Fahrzeuge auf Privatgelände oder unter Ausnahmebewilligung zu nutzen.