Augenärztliches Zeugnis zur Fahreignung
Augenärztliches Zeugnis zur Überprüfung der Fahreignung gemäss Strassenverkehrsrecht. Ärzte und Optiker reichen ein ausgefülltes Formular beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein.
Kurzbeschreibung
Das augenärztliche Zeugnis zur Fahreignung ist ein Dokument, das von Ärztinnen, Ärzten oder Optikern ausgefüllt wird, um die Fahreignung einer Person hinsichtlich ihrer Sehfähigkeit zu beurteilen. Das Zeugnis wird gemäss den Mindestanforderungen an das Sehvermögen nach Anhang 1 der Verordnung über die Zulassung zum Strassenverkehr (VZV) erstellt und richtet sich an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Die Vorlage steht zum Download zur Verfügung und kann entweder ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail eingereicht werden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Dokument wird anschliessend vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt geprüft. Bei Bedarf wird mit dem einreichenden Arzt oder der Ärztin Rücksprache gehalten.
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Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es ein.
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Voraussetzungen
- Sie sind Arzt/Ärztin oder Optiker/-in
- Sie praktizieren in der Schweiz
- Sie benötigen eine Vorlage für ein augenärztliches Zeugnis zur Fahreignung
- Vorlage wurde heruntergeladen
- Dokument wurde ausgefüllt und unterzeichnet
- Ärztinnen und Ärzte müssen zur Durchführung verkehrsmedizinischer Untersuchungen Stufe 1 die erforderliche Bestätigung gemäss Art. 5b Abs. 1 lit. b VZV erbringen
Der Ablauf
- 1Vorlage herunterladenDie Vorlage steht als Download zur Verfügung.
- 2Vorlage ausdrucken und ausfüllenBitte drucken Sie die Vorlage aus und vervollständigen Sie diese.
- 3Alternative: Digital ausfüllen, signieren und einreichenDas Gesuch kann auch digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden.
- 4Dokument ausfüllen und unterzeichnenDas heruntergeladene Dokument muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- 5Dokument einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Dokument kann entweder dem Patienten mitgegeben oder direkt per Post oder E-Mail eingereicht werden.
- 6Bericht einreichenReichen Sie Ihren Bericht ein
- 7Prüfung des BerichtsDer Bericht wird nach Erhalt geprüft
- 8Rücksprache bei BedarfJe nach Ergebnis der Prüfung wird mit Ihnen Rücksprache gehalten
- 9Durchführung der augenärztlichen Untersuchung (Stufe 1)Ärztinnen und Ärzte führen die verkehrsmedizinische Untersuchung nach Stufe 1 durch (einschliesslich augenärztlicher Befunde zur Fahreignung)
- 10Meldung der UntersuchungsergebnisseÄrztinnen und Ärzte verwenden die Formulare gemäss Art. 5i Abs. 4 VZV zur Meldung der Untersuchungsergebnisse an die kantonale Behörde (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt)
- 11Elektronische ÜbermittlungWerden die Formulare elektronisch zur Verfügung gestellt, hat die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse ausschliesslich elektronisch über das dafür vorgesehene System zu erfolgen (Art. 5i Abs. 5 VZV)
Weiterführende Informationen
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