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Gesuch-Ausnahmebewilligung für Fasnachtswagen

Beantragen Sie eine Ausnahmebewilligung für Ihren Fasnachtswagen. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt prüft Ihr Gesuch und erteilt die Bewilligung für Umzüge und Veranstaltungen.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Mit diesem Service können Sie eine Ausnahmebewilligung für einen Fasnachtswagen beantragen. Die Bewilligung ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von den üblichen Verkehrsregeln abweicht oder spezielle Anforderungen erfüllen muss. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Schaffhausen prüft Ihr Gesuch und erteilt die Bewilligung, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Fahrzeug muss ordentlich immatrikuliert sein und alle Sicherheitsanforderungen erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Ausrüstung des Wagens mit Schutzvorrichtungen für Mitfahrende und Zuschauer sowie der Einhaltung von Abmessungsvorgaben. Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens vier Wochen vor dem geplanten Umzug ein.

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Voraussetzungen

  • Antragsteller möchte eine Ausnahmebewilligung für Fasnachtswagen beantragen
  • Fahrzeug muss ordentlich immatrikuliert sein (Fahrzeugausweis und Kontrollschild erforderlich)
  • Fahrzeug muss in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand sein
  • Bei Fahrzeugen mit Kontrollschild: Periodische Prüfungspflicht muss erfüllt sein
  • Bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild (z.B. landwirtschaftliche Anhänger): Rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt erforderlich
  • Fasnachtswagen dürfen bei Überführungsfahrten maximal 2.55 Meter breit und maximal 4 Meter hoch sein
  • Fahrzeuglänge darf 12 Meter nicht überschreiten, Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) darf 18.75 Meter nicht überschreiten
  • Wagen müssen so ausgestattet sein, dass mitfahrende Personen vor dem Herunterfallen geschützt sind
  • Räder müssen seitlich, vorne und hinten bis 20 cm über dem Boden mit festem Material verkleidet sein
  • Raum zwischen Zugwagen und Anhänger muss mit dicken Gummiseilen oder dergleichen abgegrenzt sein
  • Freie Sicht der Fahrerin oder des Fahrers nach allen Seiten muss gewährleistet sein
  • Sitz- und Stehplätze müssen Haltemöglichkeiten (Lehnen, Geländer usw.) bieten
  • Sitzbänke müssen fest montiert sein mit Umrandung von 80 cm ab Brückenboden
  • Mindestsitzbreite muss 40 cm betragen
  • Fahrzeuge müssen vorschriftsgemäss beleuchtet sein
  • Wagenaufbau darf keine scharfen Spitzen, gefährlichen Kanten oder Vorsprünge aufweisen
  • Bei Mitführung von mehr Personen als im Fahrzeugausweis bestimmt: Entsprechende Versicherungsdeckung erforderlich
  • Wichtige Gründe für Ausnahmebewilligung müssen vorliegen

Der Ablauf

  1. 1Fahrzeug überprüfenÜberprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug ordentlich immatrikuliert ist (Fahrzeugausweis und Kontrollschild vorhanden). Falls nicht, melden Sie das Fahrzeug rechtzeitig beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung an. Bestätigen Sie als Gesuchsteller, dass das Fahrzeug betriebssicher ist.
  2. 2Wagenbau und Dekoration planenPlanen Sie den Wagenbau und die Dekoration unter Beachtung der Abmessungsvorgaben (max. 2.55 m breit, max. 4 m hoch bei Überführungsfahrten; max. 12 m Fahrzeuglänge, max. 18.75 m für Kombinationen). Stellen Sie sicher, dass Schutzvorrichtungen für Mitfahrende und Zuschauer vorhanden sind (Radverkleidung, Gummiseile zwischen Zugwagen und Anhänger, Haltemöglichkeiten, Sitzbänke, Beleuchtung, keine gefährlichen Teile).
  3. 3Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
  4. 4Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllenDas Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben vervollständigen. Füllen Sie das Antragsformular für die Ausnahmebewilligung für Umzüge wahrheitsgetreu aus. Falls Sie mehr Personen mitführen möchten als im Fahrzeugausweis bestimmt, fügen Sie die entsprechende Versicherungsdeckung bei.
  5. 5Ausgefülltes und unterzeichnetes Dokument einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular per Post oder E-Mail einreichen. Reichen Sie das Gesuch mindestens vier Wochen vor dem Umzug beim Strassenverkehrsamt ein. Senden Sie den Antrag per Post an: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kanton Schaffhausen, Rosengasse 8 / Ernst-Müller-Strasse 2, 8207 Schaffhausen, oder per E-Mail an: sonderbewilligungen@sh.ch
  6. 6Technische Prüfung durchführen (falls erforderlich)Falls das Fahrzeug weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschild hat oder bei Bedenken bezüglich der Betriebssicherheit: Das Strassenverkehrsamt prüft das Fahrzeug. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand. Bei Fahrzeugen mit Kontrollschild wird grundsätzlich nur die Sicherheit des Wagenbaus für den Umzug geprüft.
  7. 7Prüfung des GesuchsDie Behörde prüft Ihr Gesuch nach Erhalt und überprüft, ob wichtige Gründe für eine Ausnahmebewilligung vorliegen.
  8. 8Sonderbewilligung erhaltenNach Prüfung und Genehmigung erhalten Sie die Sonderbewilligung. Wurde die Kombination im Vorjahr bereits geprüft und wurden keine Änderungen am Aufbau und den Fahrzeugen vorgenommen, kann die Bewilligung einmalig nochmals ausgestellt werden.

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