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Gesuch Beschäftigung Jugendliche unter 15 Jahren

Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.

Aktualisiert: 20. August 2026

Kurzbeschreibung

Schulentlassene Jugendliche, die das 14. Altersjahr vollendet haben, können unter bestimmten Bedingungen bereits vor dem 15. Geburtstag eine regelmässige Beschäftigung aufnehmen. Dies ist nur im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder eines Förderprogramms möglich und erfordert eine kantonale Ausnahmebewilligung.

Die Beschäftigung darf die Gesundheit, Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährden. Ein ärztliches Zeugnis muss bestätigen, dass der Gesundheitszustand die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt. Zusätzlich muss ein unterschriebener Lehrvertrag vorliegen.

Das Gesuch wird beim kantonalen Arbeitsinspektorat eingereicht und nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen entschieden.

722FO107_P_Gesuch_Beschäftigung_Jugendliche_unter_15_Jahren.pdf

Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.

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Arbeitsamt

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Voraussetzungen

  • Jugendlicher muss das 14. Altersjahr vollendet haben
  • Jugendlicher muss schulentlassen sein
  • Beschäftigung muss im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder eines Förderprogramms erfolgen
  • Ärztliches Zeugnis muss bestätigen, dass der Gesundheitszustand die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt
  • Die vorgesehene Tätigkeit darf die Gesundheit, Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen nicht gefährden
  • Unterschriebener Lehrvertrag muss vorliegen
  • Dokument muss ausgefüllt sein
  • Dokument muss unterzeichnet sein

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das heruntergeladene Gesuchsformular aus.
  3. 3Gesuchsformular ausfüllen und unterzeichnenDas heruntergeladene Gesuchsformular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
  4. 4Ärztliche Eignungsuntersuchung durchführen lassenDer Jugendliche muss eine ärztliche Untersuchung gemäss dem Leitfaden 'Ärztliche Eignungsuntersuchung für Jugendliche vor oder in der beruflichen Grundbildung' des SECO absolvieren. Das Arztzeugnis muss bestätigen, dass der Gesundheitszustand die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt und die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit, Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung nicht gefährdet.
  5. 5Unterlagen zusammenstellenFolgende Unterlagen müssen zusammengestellt werden: ausgefülltes Gesuchformular, Kopie des unterschriebenen Lehrvertrags und Arztzeugnis.
  6. 6Gesuch mit Beilagen per Post oder E-Mail einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Dokument wird per Post an die angegebene Adresse eingereicht: Kanton Schaffhausen, Arbeitsinspektorat, Mühlentalstrasse 105, CH-8200 Schaffhausen oder per E-Mail: arbeitsinspektorat@sh.ch
  7. 7Prüfung und RückmeldungDie Behörde prüft das Gesuch und wird sich zeitnah mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.

722FO107_P_Gesuch_Beschäftigung_Jugendliche_unter_15_Jahren.pdf

Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.

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