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Elektronisch überwachter Hausarrest (Electronic Monitoring)

Strafverbüssung im elektronisch überwachten Hausarrest für Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis 12 Monaten. Gesuchsverfahren mit Voraussetzungen zu Arbeit, Unterkunft und Aufenthaltsrecht.

Aktualisiert: 25. August 2026

Kurzbeschreibung

Der elektronisch überwachte Hausarrest (Electronic Monitoring) ist eine besondere Vollzugsform, die es ermöglicht, eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis zu 12 Monaten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe (aus Busse/Geldstrafe) unter elektronischer Überwachung zu Hause zu verbüssen. Das Verfahren setzt eine behördliche Bewilligung Ihres Gesuchs voraus und erfordert die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen. Bitte beachten Sie das Merkblatt «Elektronisch überwachter Hausarrest» sowie die Checkliste «Gesuchsstellung um elektronisch überwachten Hausarrest» (unter weiterführende Informationen / Dokumente) für die Voraussetzungen, die Sie für die Eingabe des Gesuchs erfüllen müssen.

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Amt für Justiz und Gemeinden

Am Schalter
Mühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen
Öffnungszeiten
  • Mo–Fr08:00–11:30 · 14:00–17:00

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