Elektronisch überwachter Hausarrest (Electronic Monitoring)
Strafverbüssung im elektronisch überwachten Hausarrest für Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis 12 Monaten. Gesuchsverfahren mit Voraussetzungen zu Arbeit, Unterkunft und Aufenthaltsrecht.
Kurzbeschreibung
Der elektronisch überwachte Hausarrest (Electronic Monitoring) ist eine besondere Vollzugsform, die es ermöglicht, eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis zu 12 Monaten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe (aus Busse/Geldstrafe) unter elektronischer Überwachung zu Hause zu verbüssen. Das Verfahren setzt eine behördliche Bewilligung Ihres Gesuchs voraus und erfordert die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen. Bitte beachten Sie das Merkblatt «Elektronisch überwachter Hausarrest» sowie die Checkliste «Gesuchsstellung um elektronisch überwachten Hausarrest» (unter weiterführende Informationen / Dokumente) für die Voraussetzungen, die Sie für die Eingabe des Gesuchs erfüllen müssen.
Service nutzen
Amt für Justiz und Gemeinden
- Mo–Fr08:00–11:30 · 14:00–17:00
Weiterführende Informationen
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
Gemeinderecht: Beratung für Gemeindeversammlungen
Unterstützung und Beratung für Gemeinden bei der Durchführung von Gemeindeversammlungen.
Erlass von Verfahrenskosten
Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.
Gemeinderecht: Beratung für die Erstellung von Gemeindereglementen
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung, Revision und Genehmigung von kommunalen Erlassen.
Gemeinderecht: Beratung für Wahlen
Beratung für Gemeinden zu Wahlvorgaben, Wahlverfahren und gesetzlichen Anforderungen bei der Wahl von Gemeindebehördenmitgliedern.
Gemeinnützige Arbeit bei Busse oder Geldstrafe
Umwandlung einer Busse oder Geldstrafe in gemeinnützige Arbeitsleistung. Antrag mit Gesuchsformular und erforderlichen Dokumenten einreichen.
Ist diese Seite verständlich?