Gesuch-Erteilung einer Bewilligung für die Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr
Bewilligung für die Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr gemäss Art. 33 VVV. Unternehmen können ein Gesuch einreichen, um Fahrzeuge auf Privatgelände oder unter Ausnahmebewilligung zu nutzen.
Kurzbeschreibung
Dieses Verfahren regelt die Erteilung einer Bewilligung für die Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr. Unternehmen, die Fahrzeuge auf ihrem Betriebsgelände oder unter bestimmten Bedingungen auch auf öffentlichen Strassen einsetzen möchten, müssen ein Gesuch beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einreichen.
Das Verfahren umfasst die Vorbereitung des Gesuchsformulars, die Einreichung bei der zuständigen Behörde und die anschliessende Prüfung durch das Amt. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Gründe für eine Ablehnung vorliegen.
Die Gebühren für die Bewilligung richten sich nach dem administrativen Aufwand und liegen zwischen CHF 50.00 und CHF 500.00.
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Voraussetzungen
- Absicht, Fahrzeuge im werkinternen Verkehr zu verwenden
- Fahrzeuge müssen für werkinternen Verkehr bestimmt sein
- Verwendung muss abseits öffentlicher Strassen erfolgen oder unter Ausnahmebewilligung
- Antragsteller muss Grundstückseigentümer oder Betreiber sein
- Gesuchsformular wurde heruntergeladen
- Dokument wurde ausgefüllt
- Dokument wurde unterzeichnet
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllenDas Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben vervollständigen. Erforderliche Angaben sind: Firmenname, Kontaktperson, Adresse, Telefon, E-Mail, Fahrzeugdaten und Informationen zu Warentransporten sowie Strassen mit Gewichtsbeschränkungen oder Fahrverboten.
- 3Gesuchsformular unterzeichnenDas ausgefüllte Dokument muss vom Gesuchsteller/Inhaber mit Firmenstempel unterzeichnet werden.
- 4Gesuch einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Dokument kann per Post oder E-Mail an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingereicht werden. Alternativ kann das Formular auch digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden.
- 5ZuständigkeitsprüfungPrüfung, ob Bewilligung durch Gemeinde (für abseits öffentlicher Strassen) oder Kanton (für Ausnahmebewilligungen) zu erteilen ist.
- 6Prüfung des GesuchsDie zuständige Behörde prüft Ihr Gesuch nach Erhalt nach den geltenden Rechtsvorschriften.
- 7Entscheid mitteilenSie werden zeitnah über den Entscheid orientiert. Bei Genehmigung wird die Bewilligung für die Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr erteilt.
Weiterführende Informationen
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