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Gesuch-Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises

Antragstellung für einen Lernfahr- oder Führerausweis im Kanton Schaffhausen. Erforderlich sind Sehtest, Nothelferkurs, medizinische Abklärung und persönliche Einreichung aller Dokumente.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ist zuständig für die Erteilung von Lernfahr- und Führerausweisen im Kanton Schaffhausen. Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie zunächst einen Sehtest bei einem Arzt oder anerkannten Optikergeschäft durchführen lassen (nicht älter als 24 Monate). Für Kategorien A, A1, B und B1 ist zusätzlich ein Nothelferkurs (Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen) erforderlich, der nicht älter als 6 Jahre sein darf. Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mit allen erforderlichen Dokumenten (Passfoto, Identitätsausweis, Sehtest-Ergebnis, ggf. Nothelferausweis) muss persönlich beim Amt eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen und bestandener Führerprüfung wird der Ausweis erteilt.

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Voraussetzungen

  • Noch kein gültiger schweizerischer Lernfahr- oder Führerausweis vorhanden
  • Sehvermögen muss vor Einreichung des Gesuches geprüft werden (Sehtest nicht älter als 24 Monate)
  • Für Kategorien A, A1, B und B1: Absolvierung eines Nothelferkurses bei einer anerkannten Organisation (nicht älter als 6 Jahre)
  • Ausnahmen vom Nothelferkurs: Inhaber eines Führerausweises der Kategorien A, A1, B oder B1, sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom
  • Verkehrsmedizinische Untersuchung nach Stufe 1 erforderlich
  • Bestätigung der Anerkennung durch Arzt gemäss Art. 5b Abs. 1 lit. b VZV

Der Ablauf

  1. 1Sehtest durchführen lassenDas Sehvermögen muss bei einem Arzt/Ärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft summarisch geprüft werden. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
  2. 2Nothelferkurs absolvieren (falls erforderlich)Absolvierung eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) bei einer dazu anerkannten Organisation. Der Kurs darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Erforderlich für Kategorien A, A1, B und B1; Ausnahmen für Inhaber entsprechender Führerausweise und bestimmte Berufsgruppen.
  3. 3Verkehrsmedizinische Untersuchung durchführenAntragsteller muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung nach Stufe 1 unterziehen. Arzt muss zur Anerkennung erforderliche Bestätigung gemäss Art. 5b Abs. 1 lit. b VZV elektronisch erbringen.
  4. 4Gesuchsformular herunterladen und ausdruckenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung. Bitte drucken Sie es aus.
  5. 5Gesuchsformular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben. Das Ergebnis des Sehtests wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen.
  6. 6Erforderliche Dokumente zusammenstellenFolgende Dokumente sind dem Gesuch beizulegen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (wenn nötig), Sehtest (durchgeführt bei einem Optiker oder Arzt in der Schweiz, nur für Gesuchsteller ohne gültigen schweizerischen Lernfahr- oder Führerausweis), farbiges Passfoto (Format 35x45), Identitätskarte oder Pass, Ausländerausweis im Original (wenn nötig), Nothelferausweis im Original (falls erforderlich).
  7. 7Gesuch persönlich abgebenGeben Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch mit allen erforderlichen Dokumenten persönlich ab.
  8. 8Meldung der UntersuchungsergebnisseArzt meldet Untersuchungsergebnisse an kantonale Behörde mittels Formulare gemäss Art. 5i Abs. 4 VZV. Übermittlung erfolgt elektronisch über vorgesehenes System.
  9. 9Praktische Führerprüfung absolvierenFahrschüler absolviert praktische Führerprüfung durch Verkehrsexperten. Fahrlehrer kann teilnehmen. Bei Wiederholung kann anderer Verkehrsexperte verlangt werden.
  10. 10Erteilung des AusweisesNach bestandener Prüfung und erfüllten Voraussetzungen erteilt das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt den Lernfahr- oder Führerausweis.

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