Gesuch um Ausnahmebewilligung für die gewerbliche Verwendung eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges
Beantragen Sie eine Ausnahmebewilligung zur gewerblichen Nutzung eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt prüft Ihr Gesuch und erteilt die Bewilligung oder lehnt ab.
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein landwirtschaftliches Fahrzeug gewerblich nutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Schaffhausen. Dies gilt beispielsweise für Fahrten zum Bau und Unterhalt von Strassen, Kehrichtabfuhr, Schneeräumung, Milcheinsammlung oder Bahncamionnage.
Das Verfahren ist einfach: Sie laden das Gesuchsformular herunter, füllen es aus, unterzeichnen es und reichen es per Post oder E-Mail ein. Die zuständige Behörde prüft Ihr Gesuch und teilt Ihnen zeitnah den Entscheid mit. Die Gebühren für eine Einzelbewilligung betragen Fr. 40.00–Fr. 50.00, zuzüglich Fr. 5.00 pro Monat.
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Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es ein.
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Voraussetzungen
- Absicht, ein landwirtschaftliches Fahrzeug gewerblich zu nutzen
- Fahrzeug muss für gewerbliche Verwendung bestimmt sein
- Fahrzeug muss landwirtschaftlich klassifiziert sein
- Antragsteller muss die erforderlichen Unterlagen einreichen (gemäss Verfahrensvorschriften)
- Gesuchsformular wurde heruntergeladen
- Dokument wurde ausgefüllt
- Dokument wurde unterzeichnet
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllenDas Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben vervollständigen.
- 3Gesuch einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Dokument per Post oder E-Mail einreichen. Das Gesuch kann entweder in ausgedruckter Form eingereicht oder digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden.
- 4Prüfung des GesuchsDie zuständige Behörde (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt) prüft Ihr Gesuch nach Erhalt gemäss ihrer Zuständigkeit für Administrativverfahren im Strassenverkehr und Überwachung der gewerbsmässigen Fahrzeugnutzung.
- 5Entscheid mitteilenSie werden zeitnah über den Entscheid orientiert. Der Kanton erteilt die Bewilligung oder lehnt das Gesuch ab. Ausnahmebewilligungen können aus wichtigen Gründen erteilt werden.
Weiterführende Informationen
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