Gesuch-Nachprüfung eines im Ausland stationierten Fahrzeuges mit SH-Kontrollschildern
Nachprüfung eines Fahrzeugs mit SH-Kontrollschildern, das ständig im Ausland stationiert ist. Bewilligung erforderlich vor Prüfung bei anerkannter Prüfstelle in EU/EFTA-Land.
Kurzbeschreibung
Fahrzeughalter mit SH-Kontrollschildern können ein Gesuch einreichen, um ihr im Ausland stationiertes Fahrzeug nachprüfen zu lassen. Das Fahrzeug muss auf ein Wechselschild eingelöst sein und darf ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3'500 kg nicht überschreiten. Die Nachprüfung erfolgt bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle in einem EU/EFTA-Land nach europäischen Richtlinien (RL 2014/45/EU).
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Bewilligungsgesuchs beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Nach Erhalt der Bewilligung kann das Fahrzeug im Ausland geprüft werden. Der Original-Prüfbericht muss anschliessend zusammen mit dem Fahrzeugausweis zur Eintragung der Nachprüfung eingereicht werden.
Für die Bearbeitung des Bewilligungsgesuchs wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Zusätzliche Gebühren können für die Fahrzeugprüfung selbst anfallen, je nach Fahrzeugtyp und durchgeführten Prüfungen.
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Voraussetzungen
- Fahrzeug mit SH-Kontrollschildern
- Fahrzeug ist im Ausland stationiert
- Das Fahrzeug muss ständig auf ein Wechselschild eingelöst sein
- Pro Fahrzeughalter darf nur ein Fahrzeug am ausländischen Standort geprüft werden
- Das Fahrzeug darf nicht auf eine Firma eingelöst sein
- Das Fahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3'500 kg haben
- Das Fahrzeug muss bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle in einem EU/EFTA-Land nach europäischen Richtlinien RL 2014/45/EU geprüft werden
- Fahrzeuge mit einem Eintrag in Rubrik 17 «Besondere Verwendung» im Fahrzeugausweis müssen immer in der Schweiz nachgeprüft werden
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllenDas Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben vervollständigen. Das Formular muss folgende Angaben enthalten: Kontrollschild (SH), Stamm-Nr. (Rubrik 18 Fahrzeugausweis), Marke und Typ (Rubrik 21 Fahrzeugausweis), Standort des Fahrzeugs (Land und Ort), seit wann das Fahrzeug im Ausland stationiert ist, sowie Ort, Datum und Unterschrift des Fahrzeughalters.
- 3Bewilligungsgesuch einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular per Post oder E-Mail einreichen. Das Gesuch kann alternativ auch digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden.
- 4Bewilligung erhaltenDas Strassenverkehrsamt prüft das Gesuch und erteilt eine Bewilligung oder lehnt es ab.
- 5Fahrzeugprüfung durchführenNach Erhalt der Bewilligung kann das Fahrzeug bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle in einem EU/EFTA-Land nach europäischen Richtlinien RL 2014/45/EU geprüft werden.
- 6Prüfbericht einreichenNach erfolgreich bestandener Fahrzeugprüfung muss unverzüglich der abgestempelte, nötigenfalls beglaubigte und unterschriebene Original-Prüfbericht zusammen mit dem Fahrzeugausweis zum Eintrag der Nachprüfung dem Strassenverkehrsamt zugestellt werden. Ist der Prüfbericht nicht in deutscher Sprache verfasst, kann das Strassenverkehrsamt Schaffhausen zusätzlich eine amtlich anerkannte Übersetzung sämtlicher Dokumente verlangen.
Weiterführende Informationen
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