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Gesuch um Erteilung eines Schiffsausweises

Antrag auf Erteilung eines Schiffsausweises für Wasserfahrzeuge mit technischer Prüfung durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Der Schiffsausweis ist ein offizielles Dokument, das die Registrierung und Zulassung eines Wasserfahrzeugs im Kanton Schaffhausen bestätigt. Um einen Schiffsausweis zu erhalten, muss das Wasserfahrzeug zunächst eine technische Prüfung durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bestehen. Die Prüfung überprüft die Sicherheit und Einhaltung der technischen Anforderungen des Schiffes.

Nach bestandener Prüfung wird das Schiff in das kantonale Schiffsregister eingetragen und der Schiffsausweis ausgestellt. Das Verfahren umfasst die Einreichung eines Gesuchsformulars mit allen erforderlichen Angaben zum Schiff und zum Halter, die Durchführung der technischen Prüfung sowie die abschliessende Ausstellung des Ausweises.

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Voraussetzungen

  • Besitz eines Wasserfahrzeugs
  • Schiff muss den technischen Anforderungen entsprechen (Schiffsprüfung erforderlich)
  • Schiff muss in das Schiffsregister eingetragen sein
  • Antragsteller muss Eigentümer oder bevollmächtigter Vertreter des Schiffes sein
  • Schiff muss versichert sein (sofern nicht Tagesausweis ohne Versicherung)

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllenDas Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zum Schiff und zum Halter vervollständigen.
  3. 3Gesuch einreichenDas Gesuch kann alternativ auch digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden. Das Gesuch wird beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingereicht.
  4. 4SchiffsprüfungDas Schiff wird durch das Schifffahrtsamt geprüft. Die Gebühr richtet sich nach Schiffstyp (ohne Motor, Aussenbordmotor, eingebauter Motor, Segelschiff, besondere Bauart). Zusatzgebühren für Koch- und sanitäre Einrichtungen sowie Motor-Varianten möglich. Nachprüfungen beanstandeter Schiffe werden nach Zeitaufwand erhoben, höchstens jedoch die Gebühr für die ordentliche Einzelprüfung. Teilprüfungen (z.B. Motorwechsel) kosten die Hälfte der ordentlichen Prüfungsgebühr.
  5. 5Registrierung im SchiffsregisterNach bestandener Prüfung wird das Schiff in das Schiffsregister des Schifffahrtsamts eingetragen.
  6. 6Ausstellung des SchiffsausweisesDas Schifffahrtsamt stellt den Schiffsausweis aus. Der Ausweis wird dem Antragsteller ausgehändigt oder zugestellt.

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