Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises
Beantragen Sie einen Schiffsführerausweis beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Erforderlich sind eine bestandene Theorieprüfung und praktische Prüfung sowie das ausgefüllte Gesuchsformular mit Passfoto.
Kurzbeschreibung
Der Schiffsführerausweis ist die offizielle Berechtigung zum Führen von Schiffen auf Schweizer Gewässern. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Schaffhausen ist für die Erteilung zuständig.
Um einen Schiffsführerausweis zu erhalten, müssen Sie ein Gesuchsformular ausfüllen und einreichen, eine Theorieprüfung (für Rheinstrecke oder Bodensee) sowie eine praktische Prüfung bestehen. Die praktische Prüfung können Sie entweder mit einem privaten Boot oder mit dem Boot eines Fahrlehrers absolvieren.
Das Verfahren umfasst mehrere Schritte: Formulardownload, Ausdruck, Ausfüllung und Einreichung per Post mit erforderlichen Unterlagen, gefolgt von den Prüfungen und schliesslich der Ausstellung des Ausweises.
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Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es ein.
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Voraussetzungen
- Bestandene Theorieprüfung (Rheinstrecke oder Bodensee)
- Bestandene praktische Prüfung (Kategorie A oder B je nach Gewässer/Schiffstyp)
- Erfüllung der Anforderungen gemäss Bundesrecht und internationalen Vereinbarungen
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das Formular aus.
- 3Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben.
- 4Unterlagen per Post einreichenSenden Sie das ausgefüllte Formular mit einem Passfoto per Post zu.
- 5TheorieprüfungAbsolvierung der Theorieprüfung für Rheinstrecke oder Bodensee (Gebühr: Fr. 30.00 je Prüfung). Abmeldung/Verschiebung muss mindestens 5 Arbeitstage vorher erfolgen, sonst volle Gebühr fällig
- 6Praktische PrüfungAbsolvierung der praktischen Prüfung Kategorie A für Rheinstrecke oder Bodensee (Gebühr: Fr. 120.00) oder Kategorie B/übrige Kategorien nach Aufwand (Fr. 120.00/h). Abmeldung/Verschiebung muss mindestens 5 Arbeitstage vorher erfolgen, sonst volle Gebühr fällig
- 7Ausstellung SchiffsführerausweisNach bestandenen Prüfungen stellt das Schifffahrtsamt den Schiffsführerausweis aus (Gebühr: Fr. 40.00)
Weiterführende Informationen
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