Gesuch um Bewilligung einer Namensänderung
Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens mit achtenswerten Gründen. Gebühren: CHF 300–400 für positive Entscheide
Kurzbeschreibung
Sie können beim Amt für Justiz und Gemeinden des Kantons Schaffhausen ein Gesuch um Namensänderung einreichen, wenn Sie achtenswerte Gründe für die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens haben. Der blosse Wille zur Änderung genügt nicht.
Das Verfahren beginnt mit dem Einreichen eines Gesuchsformulars, in dem Sie detailliert darlegen, welche Nachteile Sie durch Ihren aktuellen Namen erfahren und welche Vorteile der neue Name bringen würde. Sie müssen erforderliche Unterlagen wie Personenstandsausweis, Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID-Karte einreichen.
Die Behörde prüft Ihr Gesuch und teilt Ihnen einen Entscheid mit. Bei einem positiven Entscheid müssen Sie anschliessend Ihre Ausweise und amtlichen Einträge ändern lassen. Bei Ablehnung können Sie Rekurs einreichen.
Gesuche betreffend minderjährigen Kindern benötigen die Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile. Für die Einholung einer Stellungnahme des nicht sorgeberechtigten Elternteils, erheben wir eine Gebühr über CHF 100.00.
Kinder ab 12. Jahren können das Gesuch selbständig stellen.
Gesuch um Bewilligung einer Namensänderung
Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens mit achtenswerten Gründen. Gebühren: CHF 300–400 für positive Entscheide
Service nutzen
Amt für Justiz und Gemeinden
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Schaffhausen
- Achtenswerte Gründe für die Namensänderung müssen vorliegen. Der blosse Wille zur Änderung eines Namens genügt nicht.
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Abklärung beim Heimatstaat oder bei der zuständigen ausländischen Vertretung in der Schweiz, ob die gewünschte Namensänderung nach schweizerischem Recht durch die Behörde des Heimatstaates anerkannt wird.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Organisationseinheit
VolkswirtschaftsdepartementAmt für Justiz und GemeindenMühlentalstrasse 1058200 SchaffhausenÖffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens mit achtenswerten Gründen. Gebühren: CHF 300–400 für positive Entscheide
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