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Gesuch um Erteilung einer nautischen Bewilligung

Antrag auf Erteilung einer nautischen Bewilligung (Schifferpatent und/oder Schiffsbetriebsbewilligung) beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Schaffhausen.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Eine nautische Bewilligung ist erforderlich, um Schiffe auf schweizerischen Gewässern (Bodensee, Untersee, Rhein) zu führen oder zu betreiben. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Schaffhausen ist zuständig für die Erteilung von Schifferpatenten und Schiffsbetriebsbewilligungen.

Das Verfahren umfasst die Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Gesuchsformulars, das Absolvieren von Theorieprüfungen und praktischen Prüfungen sowie gegebenenfalls eine Schiffsprüfung. Nach bestandenen Prüfungen wird die nautische Bewilligung erteilt und der entsprechende Führerausweis ausgestellt.

Das Gesuchsformular kann heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt oder digital ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden.

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Voraussetzungen

  • Gesuchsformular muss heruntergeladen sein
  • Gesuchsformular muss vollständig ausgefüllt sein
  • Gesuchsformular muss unterzeichnet sein
  • Antragsteller muss die erforderlichen Prüfungen bestehen (Schifferpatent, Schiffsbetriebsbewilligung)
  • Schiff muss die technischen Anforderungen erfüllen und die Schiffsprüfung bestehen
  • Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Verkehrsregeln
  • Nachweis einer gültigen Versicherung (für Schiffsausweise)

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Formular ausdrucken und ausfüllenBitte drucken Sie das Formular aus und vervollständigen Sie es mit Ihren Angaben. Das Formular kann auch digital ausgefüllt werden.
  3. 3Gesuchsformular ausfüllen und unterzeichnenDas Gesuchsformular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
  4. 4Gesuch einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Dokument wird per Post oder E-Mail eingereicht. Das Gesuch kann auch digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden.
  5. 5GesuchseinreichungAntragsteller reicht Gesuch um Erteilung einer nautischen Bewilligung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein. Gebühren können im Voraus eingezogen werden.
  6. 6TheorieprüfungAntragsteller absolviert Theorieprüfung für Rheinstrecke oder Bodensee (Gebühr je Fr. 30.–). Abmeldung oder Verschiebung muss mindestens 5 Arbeitstage vor Termin erfolgen, sonst Ausbleibgebühr (volle Prüfungsgebühr) fällig.
  7. 7Praktische PrüfungNach bestandener Theorieprüfung absolviert Antragsteller praktische Prüfung. Für Kategorie A (Rheinstrecke/Bodensee) je Fr. 120.–, für Kategorie B (Fahrgastschiffe) und übrige Kategorien nach Aufwand (Fr. 120.–/h). Gleiche Abmeldungsfristen wie Theorieprüfung.
  8. 8Schiffsprüfung (falls erforderlich)Schiff muss Schiffsprüfung bestehen. Gebühren je nach Schiffstyp: Wasserfahrzeuge ohne Motor Fr. 40.–, Motorschiffe mit Aussenbordmotor Fr. 70.–, mit eingebautem Motor Fr. 100.– (zzgl. Zusatzgebühren für Einrichtungen). Nachprüfungen nach Zeitaufwand, max. Gebühr der ordentlichen Prüfung. Teilprüfungen (z.B. Motorwechsel) Fr. 50 % der ordentlichen Gebühr.
  9. 9Erteilung der nautischen BewilligungDas Schifffahrtsamt erteilt nach bestandenen Prüfungen die nautische Bewilligung (Schifferpatent und/oder Schiffsbetriebsbewilligung). Ausstellung des Führerausweises (Gebühr Fr. 40.–) und ggf. Schiffsausweises (Gebühr Fr. 40.–).
  10. 10Verweigerung oder EntzugDas Schifffahrtsamt kann Ausweise verweigern oder entziehen, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Gründe für Entzug vorliegen. Polizeilicher Einzug von Ausweisen kostet Fr. 60.–.

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