Gesuch um Übernahme der Transportkosten bei ausserkantonalen Sonderschulungen
Gesuch um Übernahme der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Gesuchstellung, Prüfung und Entscheid durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien.
Kurzbeschreibung
Der Unterricht für Sonderschülerinnen und -schüler ist unentgeltlich. Zur Sonderschulung im Weiteren gehören auch die notwendigen Transporte. Demnach übernimmt der Kanton die Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen.
Dieser Service ermöglicht die Rückvergütung von Transportkosten für Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderschulung ausserhalb des Kantons Schaffhausen besuchen. Die Transporte sind explizit Teil der Sonderschulleistungen und müssen vom Kanton finanziert werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Gesuches bei der Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien. Nach Erhalt wird das Gesuch geprüft und bei positivem Entscheid wird zeitnah die Kostengutsprache erteilt. Eine gültige Kostengutsprache ist Voraussetzung für die Leistungsausrichtung.
Die Gesuchsteller können verschiedene Transportmittel geltend machen:
öffentliche Verkehrsmittel (Einzelbillette oder Abonnemente), Sammeltransporte durch die Sonderschulinstitution, Privatauto (CHF 0.70/km) oder Taxi. Die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien prüft die Gesuche und erteilt die Kostengutsprache.
HEILPÄDAGOGIK UND LOGOPÄDIE IM FRÜHBEREICH:
Wenn die regelmässige Förderung des Kindes in den Therapieräumen der Frühförderung stattfindet, werden den Erziehungsberechtigten die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Therapieräumen vergütet. Bei der Logopädischen Frühförderung ist das «Kinderdatenblatt LFS» und bei der Heilpädagogischen Früherziehung die «Empfehlung des behandelnden Arztes» betreffend Heilpädagogische Früherziehung die Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten.
Gesuch Transportkosten Sosch Kt SH 2023_ausserkant_mSchutz.docx
Gesuch um Übernahme der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Gesuchstellung, Prüfung und Entscheid durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien.
Service nutzen
Aufsicht Sonderschulung und Therapien
Voraussetzungen
- gültige Sonderschulverfügung in einer ausserkantonalen Sonderschule
- Transportkosten entstehen
Der Ablauf
- 1Gesuch Transportkosten bei der Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien einreichenEinreichung des Gesuches für die Rückvergütung der Transportkosten.
- 2Prüfung des Gesuches durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und TherapienNach Erhalt des Gesuches wird dieses geprüft.
- 3Erteilung der Kostengutsprache für die Transportkosten durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und TherapienDie Kostengutsprache wird erteilt. Nun besteht die Möglichkeit mit separatem Dokument die Abrechnung der Transportkosten einzureichen.
Gesuch Transportkosten Sosch Kt SH 2023_ausserkant_mSchutz.docx
Gesuch um Übernahme der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Gesuchstellung, Prüfung und Entscheid durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien.
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung
Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.
Antrag auf Schulortsverlegung der Berufsfachschule für EFZ oder EBA-Lernende
Für Personen mit einem Lehrvertrag ist der Besuch der Berufsfachschule in der Regel obligatorisch. Die zu besuchende Schule ist - teilweise national - vorgegeben. Die Schule wird auf dem Lehrvertrag festgehalten. Unter gewissen Umständen kann der Berufsfachschulort auf Antrag hin geändert werden.
Gesuch Beschäftigung Jugendliche unter 15 Jahren
Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.
Gesuch um Schulgelderlass bzw. -ermässigung für den Schulbesuch an der Kantonsschule des Kantons Schaffhausen
Antrag auf Schulgelderlass oder -ermässigung für Schüler/innen der Kantonsschule Schaffhausen. Gesuchsteller/innen können eine teilweise oder vollständige Befreiung von Schulgeldzahlungen beantragen.
Gesundheitsförderung: Bestellung von Flyern und Broschüren
Kostenlose Bestellung von Flyern und Broschüren zu Gesundheitsförderung, Bewegung und Ernährung für Familien im Kanton Schaffhausen.
Ist diese Seite verständlich?