Meldung über vermisste / gefundene Tiere
Meldung von vermissten oder gefundenen Tieren beim Veterinäramt Kanton Schaffhausen. Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde zu melden; Eigentümer müssen Verluste unverzüglich anzeigen.
Kurzbeschreibung
Der Kanton Schaffhausen betreibt eine Tiermeldestelle für die Registrierung von vermissten und gefundenen Tieren. Finder von verlorenen Tieren (lebend oder tot) sind gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden. Eigentümer vermisster Tiere müssen den Verlust unverzüglich der Tiermeldestelle anzeigen.
Zusätzlich können Meldungen kostenlos bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ (www.stmz.ch) erfasst werden. Innerhalb von zwei Monaten wird versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer des Tieres zu finden. Kann der Eigentümer nicht gefunden werden, geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über.
Meldung über vermisste / gefundene Tiere
Meldung von vermissten oder gefundenen Tieren beim Veterinäramt Kanton Schaffhausen. Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde zu melden; Eigentümer müssen Verluste unverzüglich anzeigen.
Voraussetzungen
- Finder eines Haustieres (lebend oder tot) ist gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden
- Eigentümer eines vermissten Tieres müssen den Verlust der Tiermeldestelle melden
Erforderliche Unterlagen
- MeldeformularKann zudem von der Website des Veterinäramts heruntergeladen werden
- Fotos des TieresIn möglichst guter Qualität mit Hinweisen zu bestimmten Merkmalen des Tieres
Rahmenbedingungen
Fristen
Innerhalb von zwei Monaten wird versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer des Tieres zu finden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über.
Der Ablauf
- 1Meldeformular ausfüllenVerwenden Sie das Meldeformular für die Meldung von gefundenen oder vermissten Tieren. Das Formular kann zudem von der Website des Veterinäramts heruntergeladen werden. Alternativ können Sie dem Veterinäramt per E-Mail die bereits erstellte STMZ-Meldung inkl. Meldenummer zukommen lassen.
- 2Fotos und Informationen beifügenLegen Sie Fotos in möglichst guter Qualität bei und geben Sie Hinweise zu bestimmten Merkmalen des Tieres an. Je mehr Informationen vorliegen, umso hilfreicher.
Meldung über vermisste / gefundene Tiere
Meldung von vermissten oder gefundenen Tieren beim Veterinäramt Kanton Schaffhausen. Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde zu melden; Eigentümer müssen Verluste unverzüglich anzeigen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
- – Online starten
Adoption durch Einzelperson
Verfahren zur Adoption einer volljährigen Person durch eine unverheiratete Einzelperson im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16+ Jahre Altersunterschied, Zustimmung der zu adoptierenden Person.
- – Online erledigen
Adoption Stiefkind (minderjährig)
Rechtliche Adoption eines minderjährigen Stiefkindes durch den Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt seit 3 Jahren, 1-jähriges Pflegeverhältnis, Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes ab 12 Jahren.
- – Online erledigen
Adoption Stiefkind (volljährig)
Verfahren zur Adoption eines volljährigen Stiefkindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis gemäss den Bestimmungen nach Art. 266 ZGB und ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren.
- – Online starten
Angelfischer-Patent für Erwachsene bestellen
Bestellung eines Angelfischer-Patents für Erwachsene beim Kanton Schaffhausen. Erforderlich: gültiges Fischerei-Brevet oder SaNa-Ausweis. Formular ausfüllen, unterzeichnen und einreichen.
- – Online starten
Angelfischer-Patent für Jugendliche bestellen
Bestellung des Angelfischer-Patents für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Erforderlich: gültiges Jungfischer-Brevet oder SaNa-Ausweis. Formular ausfüllen, unterzeichnen und einreichen.
Ist diese Seite verständlich?