Meldung verhaltensauffälliger Hund
Melden Sie einen Hund mit Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten dem Veterinäramt. Das Formular kann heruntergeladen, ausgefüllt und signiert per E-Mail eingereicht werden.
Kurzbeschreibung
Wenn Sie einen Hund beobachten, der Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten zeigt und Menschen oder Tiere gefährdet, können Sie eine Meldung beim Veterinäramt Schaffhausen einreichen. Das Veterinäramt prüft den Sachverhalt, führt notwendige Abklärungen durch und nimmt ggf. eine Wesensbeurteilung vor. Je nach Ergebnis können verschiedene Massnahmen angeordnet werden, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.
Die Meldung erfolgt über ein Formular, das Sie herunterladen, ausfüllen und signiert per Post oder E-Mail einreichen können. Das Formular erfordert Angaben zum Melder, zum Vorfall, zum Hundehalter (soweit bekannt) und zur Beschreibung des Hundes.
Formular Meldung verhaltensauffa_lliger Hund.pdf
Melden Sie einen Hund mit Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten dem Veterinäramt. Das Formular kann heruntergeladen, ausgefüllt und signiert per E-Mail eingereicht werden.
Service nutzen
Veterinäramt
Voraussetzungen
- Beobachtung eines Hundes mit Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten
- Das Aggressionsverhalten gefährdet Menschen oder Tiere
- Meldeformular wurde heruntergeladen
- Dokument muss ausgefüllt sein
- Dokument muss unterzeichnet sein
Der Ablauf
- 1Meldeformular herunterladenDas Meldeformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Meldeformular ausfüllenDas Meldeformular kann entweder ausgedruckt und handschriftlich mit den entsprechenden Angaben vervollständigt oder digital ausgefüllt werden. Erforderliche Angaben: Name und Adresse des Melders, Datum und Zeit des Vorfalls, Ort des Vorfalls, Beschreibung des Aggressionsverhaltens, sowie Angaben zum Hundehalter und zum Hund (soweit bekannt).
- 3Meldeformular signierenDas Meldeformular muss signiert werden.
- 4Meldeformular einreichenDas signierte Meldeformular kann per E-Mail oder per Post an das Veterinäramt Schaffhausen eingereicht werden.
- 5Überprüfung und AbklärungDas Veterinäramt prüft den Sachverhalt, führt notwendige Abklärungen über den Halter durch und nimmt ggf. eine Wesensbeurteilung des Hundes vor. Der Halter ist auskunftspflichtig über die Voraussetzungen, Herkunft, Haltung, Erziehung und Verhalten des Hundes.
- 6Prüfung und RückfragenDie Meldung wird geprüft. Bei Rückfragen wird Kontakt mit dem Meldeerstatter aufgenommen.
- 7Sofortmassnahmen (bei akuter Gefahr)Falls feststeht, dass der Hund unter aktuellen Haltungsumständen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, schreitet das Veterinäramt unverzüglich ein. Es kann den Hund vorsorglich beschlagnahmen und geeignet unterbringen. Der Halter trägt die Unterbringungskosten.
- 8MassnahmenfeststellungDas Veterinäramt entscheidet über erforderliche Massnahmen im Hinblick auf die Sicherheit von Mensch und Tier. Mögliche Massnahmen sind: Unterbringung zur Beobachtung, Verhaltenstherapie, Kastration, Hundeerziehungskurse, Auflagen zur Haltung und Ausführung, Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Zuchtverbot, Entzug der Haltungsbewilligung, Hundehaltungsverbot oder Einschläfern. Der Halter trägt die Kosten der angeordneten Massnahmen.
Formular Meldung verhaltensauffa_lliger Hund.pdf
Melden Sie einen Hund mit Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten dem Veterinäramt. Das Formular kann heruntergeladen, ausgefüllt und signiert per E-Mail eingereicht werden.
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