Inhouse-Funkversorgung für Einsatzkräfte
Anforderungen und Verfahren für die Funkversorgung von Einsatzkräften in Gebäuden. Prüfung der Funkverbindung und ggf. Installation einer Inhouse-Funkanlage für Hochhäuser, Verkaufsgeschäfte und andere Gebäude mit besonderen Anforderungen.
Kurzbeschreibung
Dieses Merkblatt regelt die Anforderungen an die Funkversorgung von Einsatzkräften in Gebäuden, die zu bestimmten Nutzungskategorien gehören (Hochhäuser, grosse Verkaufsgeschäfte, Gebäude mit mehreren Untergeschossen, Beherbergungsbetriebe etc.). Die Kommunikation der Feuerwehr muss im gesamten Gebäude mit genügender Signalstärke gewährleistet sein.
Das Verfahren beginnt mit einer Auflage durch die Gemeinde oder Brandschutzbehörde im Baubewilligungsverfahren oder bei Mängeln. Die Bauherrschaft prüft dann das Erfordernis einer Inhouse-Funkanlage und beauftragt ggf. deren Realisierung. Nach Fertigstellung wird die Funkversorgung durch die örtlich zuständige Feuerwehr geprüft und das Resultat auf einem Prüfformular dokumentiert.
Die Rechtsgrundlagen sind die VKF-Brandschutznorm (Art. 8 und 40) sowie das kantonale Brandschutzgesetz (Art. 6 Abs. 1 lit. c).
Merkblatt Inhouse Funkversorgung für Einsatzkräfte
Anforderungen und Verfahren für die Funkversorgung von Einsatzkräften in Gebäuden. Prüfung der Funkverbindung und ggf. Installation einer Inhouse-Funkanlage für Hochhäuser, Verkaufsgeschäfte und andere Gebäude mit besonderen Anforderungen.
Service nutzen
Kantonale Feuerpolizei
Voraussetzungen
- Gebäude gehört zu einer der folgenden Nutzungskategorien: Hochhäuser (inkl. Feuerwehraufzüge), Verkaufsgeschäfte > 3'600 m², Gebäude mit mehr als 1 Untergeschoss (bei Wohnbauten mehr als 2 Untergeschosse), Gebäude mit Räumen > 2'000 Personen, Parkplätze unter Terrain mit > 2'400 m², Beherbergungsbetriebe (Spitäler, Alters- und Pflegeheime)
- Nachweis über die Funkverbindung mit genügender Signalstärke muss erbracht werden
- Ist die Signalstärke ungenügend, wird ein Konzept zur Umsetzung einer Gebäudefunkanlage benötigt
- Protokoll über den Test mit der Feuerwehr der Gebäudefunkanlage
Der Ablauf
- 1Auflage durch Gemeinde/BrandschutzbehördeDie Gemeinde oder Brandschutzbehörde erlässt im Baubewilligungsverfahren oder auf entsprechenden Mängelhinweis der Feuerwehr die Auflage, dass die Kommunikation der Feuerwehr im Gebäude gewährleistet sein muss.
- 2Prüfung des Erfordernis einer Inhouse-AnlageDie Bauherrschaft (Planer/QSV) prüft das Erfordernis einer Inhouse-Anlage für die Feuerwehrkommunikation.
- 3Definition der Anforderung in AusschreibungenIm Rahmen von Ausschreibungen wird durch die Bauherrschaft die Anforderung definiert, dass die Kommunikation der Feuerwehr im Gebäude gewährleistet sein muss.
- 4Beauftragung und Realisierung der Inhouse-FunkanlageBei erkanntem Realisierungserfordernis wird ein Unternehmen beauftragt, eine Inhouse-Funkanlage zu realisieren. Für die Programmierung der Ruftonfrequenz wird frühzeitig mit dem Feuerwehrinspektorat Kontakt aufgenommen. Die Installation eines Funkrelais muss zwingend mit der zuständigen Feuerwehr und dem Feuerwehrinspektorat des Kantons Schaffhausen abgesprochen werden.
- 5Vereinbarung eines PrüfterminsBei Bauvorhaben vereinbart die Bauherrschaft (Planer/QSV) unmittelbar nach der Rohbauvollendung bzw. geschlossener Fassade mit der örtlich zuständigen Feuerwehr einen Vororttermin zur Prüfung, ob die Kommunikation der Feuerwehr im Gebäude gewährleistet ist. Bei der Realisierung einer Inhouse-Funkanlage ausserhalb von Baubewilligungsverfahren vereinbart die Gebäudeeigentümerschaft diesen Termin nach Fertigstellung der Anlage.
- 6Durchführung der Nachweisprüfung durch die FeuerwehrDie örtlich zuständige Feuerwehr prüft, ob die Kommunikation der Feuerwehr mit Funk innerhalb des Gebäudes gewährleistet ist. Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob eine Funkverbindung mit genügender Signalstärke von einem vordefinierten Einsatzleiterstandort mit den Atemschutztrupps im gesamten Gebäude möglich ist. Die Feuerwehr bezeugt das Resultat unterschriftlich auf dem Prüfformular.
- 7Weitergabe des Prüfformulars an die BrandschutzbehördeDas von der Feuerwehr unterzeichnete Formular wird von der Gebäudeeigentümerschaft/QSV der Gemeinde/zuständigen Brandschutzbehörde zugestellt. Ist die Kommunikation mittels Funk nicht gewährleistet, hat die Eigentümerschaft nach Vorgehensschritt 4 vorzugehen (Realisierung einer Inhouse-Funkanlage).
Merkblatt Inhouse Funkversorgung für Einsatzkräfte
Anforderungen und Verfahren für die Funkversorgung von Einsatzkräften in Gebäuden. Prüfung der Funkverbindung und ggf. Installation einer Inhouse-Funkanlage für Hochhäuser, Verkaufsgeschäfte und andere Gebäude mit besonderen Anforderungen.
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