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Verlängerung C – EU/EFTA

Verlängerung der Kontrollfrist des Ausländerausweises C für EU/EFTA-Bürger/innen.

Aktualisiert: 6. August 2026

Kurzbeschreibung

Sie sind im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C für EU/EFTA-Bürger/innen und die Kontrollfrist Ihres Ausländerausweises ist abgelaufen.

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Verlängerung der Kontrollfrist des Ausländerausweises C für EU/EFTA-Bürger/innen.

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Kontakt

Organisationseinheit

Departement des InnernMigrationsamt und PassbüroMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Mittwoch: 08:00 – 11:30, 14:00 – 18:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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