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Neuanfertigung von Kontrollschildern

Bestellung und Neuanfertigung von Kontrollschildern in verschiedenen Formaten für Motorwagen, Anhänger und Motorräder. Gebühren CHF 5.00–50.00.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Die Neuanfertigung von Kontrollschildern ist eine Dienstleistung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts für Fahrzeughalter mit registrierten Fahrzeugen. Sie können neue Kontrollschilder in verschiedenen Formaten bestellen – für Motorwagen (Hochformat oder Langformat), Anhänger, Motorräder, Kleinmotorräder oder als drittes Schild (Fahrradträger). Die Schilder werden in reflektierender Ausführung angefertigt und bleiben Eigentum der Behörde. Die Bestellung erfolgt über ein Gesuchsformular, das heruntergeladen, ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht wird. Alternativ kann das Formular digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden.

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Service nutzen

Voraussetzungen

  • Fahrzeughalter mit registriertem Fahrzeug
  • Bei Verlust/Diebstahl: Polizeibericht erforderlich
  • Bei Verlust/Diebstahl: Fahrzeugausweis erforderlich
  • Bei Verlust/Diebstahl: Versicherungsnachweis erforderlich

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllenBitte drucken Sie das Formular aus und vervollständigen Sie es mit Ihren Angaben. Das Formular kann auch digital ausgefüllt werden.
  3. 3Gesuchsformular ausfüllen und unterzeichnenDas heruntergeladene Gesuchsformular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
  4. 4Gesuch einreichenDas Gesuch kann digital ausgefüllt, signiert und per E-Mail zugestellt werden oder das ausgefüllte und unterzeichnete Dokument muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  5. 5Bestellung aufgebenBestellung für ein neues Kontrollschild einreichen
  6. 6Prüfung nach ErhaltDie eingereichte Bestellung wird nach Erhalt geprüft
  7. 7Abgabe von KontrollschildernKontrollschilder werden nur leihweise abgegeben und bleiben Eigentum der Behörde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kontrollschildnummer. Die Abgabe von Schildern erfolgt aus laufender Serie, generell aufsteigend aus den an den Schaltern für die Kundenbedienung verfügbaren Schildern.

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