Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Verfahren zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts. Umfasst Gesuchseinreichung, Behördenabklärungen, Sprachnachweis und mehrstufige Entscheide auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Kurzbeschreibung
Die ordentliche Einbürgerung ist das Standardverfahren für Personen, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben möchten. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und bei der Gesuchstellung einen Aufenthalt von insgesamt zehn Jahren in der Schweiz nachweisen, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Das kantonale Recht schreibt zudem eine Mindestwohnsitzdauer von zwei Jahren ohne Unterbruch in der entsprechenden Wohngemeinde vor.
Die Aufenthaltszeit zwischen dem achten und achtzehnten Lebensjahr wird doppelt gezählt.
Ehegatten, die die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen, können in das Gesuch einbezogen werden.
Die unter der elterlichen Sorge stehenden minderjährigen Kinder werden in der Regel ebenfalls in die Einbürgerung einbezogen.
Personen, die zusätzlich mindestens acht Schuljahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben und überwiegend in der Schweiz gelebt haben, können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.
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Verfahren zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts. Umfasst Gesuchseinreichung, Behördenabklärungen, Sprachnachweis und mehrstufige Entscheide auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
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Amt für Justiz und Gemeinden
Voraussetzungen
- Eingliederung in die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse
- Vertrautsein mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen des Landes
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung und keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- Kenntnis der mit dem Bürgerrecht verbundenen Recht und Pflichten
- Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern
- Geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse
Der Ablauf
- 1Ausgefülltes Gesuchsformular und Lebenslauf mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes einreichen.
- 2Abklärungen durch die zuständige Behörde und Prüfung der Einbürgerungsvorausetzungen
- 3Entscheid des zuständigen Gemeindeorgans über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts
- 4Kosten der Einbürgerung auf Gemeindeebene Ordentliches Verfahren: CHF 1150.00 (pro Gesuch) Vereinfachtes Verfahren: CHF 600.00 (pro Gesuch)
- 5Weiterleitung an das Amt für Justiz und Gemeinden
- 6Beantragung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes
- 7Entscheid über KantonsbürgerrechtDer Regierungsrat entscheidet über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts.
- 8Mitteilung des EntscheidesMitteilung des Entscheides gemäss § 6 der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz an den Antragsteller.
- 9Kosten der Einbürgerung auf KantonsebeneOrdentliches Verfahren: CHF 850.00 (pro Gesuch) Vereinfachtes Verfahren: CHF 400.00 (pro Gesuch)
Weiterführende Informationen
Kontakt
Organisationseinheit
VolkswirtschaftsdepartementAmt für Justiz und GemeindenMühlentalstrasse 1058200 SchaffhausenÖffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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