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Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen

Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.

Aktualisiert: 22. Juni 2026

Kurzbeschreibung

Die Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen ist eine Prüfleistung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts. Garagisten können für Fahrzeuge, die ihnen anvertraut sind, eine Teilabnahme der Anhängerkupplung durchführen lassen.

Das Verfahren läuft über ein standardisiertes Antragsformular, das heruntergeladen, ausgefüllt und bei der zuständigen Stelle eingereicht wird. Das Formular erfasst alle relevanten Fahrzeugdaten, Kupplungsspezifikationen und technische Anforderungen.

Die Gebühr für die Prüfung der Anhängevorrichtung beträgt Fr. 30.00 gemäss kantonaler Gebührenverordnung.

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Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es ein.

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Voraussetzungen

  • Sie sind Garagist
  • Sie möchten eine Teilabnahme der Anhängerkupplung bei einem Ihnen anvertrauten Fahrzeug durchführen
  • Antragsformular wurde erfolgreich heruntergeladen

Der Ablauf

  1. 1Formular herunterladenDas Formular steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das Formular aus.
  3. 3Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben und den Fahrzeugdaten.
  4. 4Antragsformular einreichenDas heruntergeladene und ausgefüllte Antragsformular muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

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