Gemeinnützige Arbeit bei Busse oder Geldstrafe
Umwandlung einer Busse oder Geldstrafe in gemeinnützige Arbeitsleistung. Antrag mit Gesuchsformular und erforderlichen Dokumenten einreichen.
Kurzbeschreibung
Die Strafverbüssung kann in Form einer gemeinnützigen Arbeitsleistung erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie das Merkblatt für die Voraussetzungen, die Sie bei Eingabe des Gesuchs erfüllen müssen (unter weiterführende Informationen / Dokument). Die gemeinnützige Arbeit wird unentgeltlich zu Gunsten einer sozialen Einrichtung, eines Werkes in öffentlichem Interesse oder einer hilfsbedürftigen Person geleistet und kann parallel zur sonstigen Erwerbs- und/oder Ausbildungstätigkeit erfolgt.
Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie das Gesuchsformular vollständig und wahrheitsgemäss ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Strafbefehl, Bussenverfügung oder Urteil) per Post einreichen. Die Behörde prüft Ihr Gesuch und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beachten Sie, dass Sie die finanziellen Aufwendungen (z.B. Kosten für den Arbeitsweg) selbst tragen müssen und dass gemeinnützige Arbeitsleistung für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen ausgeschlossen ist.
Gesuch gemeinnuetzige Arbeitsleistung (GA) bei Bussen oder Geldstrafen.pdf
Umwandlung einer Busse oder Geldstrafe in gemeinnützige Arbeitsleistung. Antrag mit Gesuchsformular und erforderlichen Dokumenten einreichen.
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Amt für Justiz und Gemeinden
Weiterführende Informationen
Gesuch gemeinnuetzige Arbeitsleistung (GA) bei Bussen oder Geldstrafen.pdf
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