Erlass von Verfahrenskosten
Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.
Kurzbeschreibung
Personen, die sich in dauernder Mittellosigkeit befinden, können ein Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten stellen, die im Rahmen von Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren entstanden sind. Bussen und Geldstrafen können nicht erlassen werden.
Das Sekretariat des Finanzdepartementes prüft die finanzielle Situation der gesuchstellenden Person und entscheidet über das Gesuch. Für die Einreichung ist der Fragebogen "Erlasswesen" vollständig auszufüllen und handschriftlich zu unterzeichnen. Dem Gesuch sind zudem Unterlagen beizulegen, welche die finanzielle Situation nachvollziehbar dokumentieren. Ein allfälliges Vertretungsverhältnis bedarf einer entsprechenden Vollmacht.
Fragebogen Erlasswesen.pdf
Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.
Service nutzen
Sekretariat Finanzdepartement
Voraussetzungen
- Dauernde Mittellosigkeit liegt vor
- Verfahrenskosten aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren sind angefallen
- Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen sowie handschriftlich unterzeichnen
- Vollmacht bei Vertretungsverhältnis
Der Ablauf
- 1Fragebogen ausfüllenDer Fragebogen Erlasswesen muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
- 2Handschriftliche UnterzeichnungDer Fragebogen muss handschriftlich unterzeichnet werden.
- 3Belege zusammenstellenFolgende Belege für die finanzielle Situation sind beizufügen: Lohnausweise und Lohnabrechnungen, Bestätigung Versicherungs- und Rentenleistungen, Bestätigung eines Sozialhilfebezuges, Mietvertrag (inkl. Hypothekarzins- und Nebenkostenabrechnungen), Krankenkassen-Prämienausweis und Verfügung betreffend Prämienverbilligung, aktuelle Bank- und Postauszüge, letzte Steuererklärung und -veranlagungsverfügung, Schuldenverzeichnis.
- 4Unterlagen per Post einreichenDer Fragebogen ist zusammen mit den Belegen per Post einzureichen.
- 5Beurteilung durch Sekretariat FinanzdepartementDas Sekretariat Finanzdepartement beurteilt die finanzielle Situation der betroffenen Person und entscheidet über das Gesuch.
Weiterführende Informationen
Fragebogen Erlasswesen.pdf
Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
Gemeinderecht: Beratung für Gemeindeversammlungen
Unterstützung und Beratung für Gemeinden bei der Durchführung von Gemeindeversammlungen.
Elektronisch überwachter Hausarrest (Electronic Monitoring)
Strafverbüssung im elektronisch überwachten Hausarrest für Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis 12 Monaten. Gesuchsverfahren mit Voraussetzungen zu Arbeit, Unterkunft und Aufenthaltsrecht.
Gemeinderecht: Beratung für die Erstellung von Gemeindereglementen
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung, Revision und Genehmigung von kommunalen Erlassen.
Gemeinderecht: Beratung für Wahlen
Beratung für Gemeinden zu Wahlvorgaben, Wahlverfahren und gesetzlichen Anforderungen bei der Wahl von Gemeindebehördenmitgliedern.
Gemeinnützige Arbeit bei Busse oder Geldstrafe
Umwandlung einer Busse oder Geldstrafe in gemeinnützige Arbeitsleistung. Antrag mit Gesuchsformular und erforderlichen Dokumenten einreichen.
Ist diese Seite verständlich?