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Erlass von Verfahrenskosten

Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.

Aktualisiert: 17. August 2026

Kurzbeschreibung

Personen, die sich in dauernder Mittellosigkeit befinden, können ein Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten stellen, die im Rahmen von Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren entstanden sind. Bussen und Geldstrafen können nicht erlassen werden.

Das Sekretariat des Finanzdepartementes prüft die finanzielle Situation der gesuchstellenden Person und entscheidet über das Gesuch. Für die Einreichung ist der Fragebogen "Erlasswesen" vollständig auszufüllen und handschriftlich zu unterzeichnen. Dem Gesuch sind zudem Unterlagen beizulegen, welche die finanzielle Situation nachvollziehbar dokumentieren. Ein allfälliges Vertretungsverhältnis bedarf einer entsprechenden Vollmacht.

Fragebogen Erlasswesen.pdf

Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.

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Sekretariat Finanzdepartement

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Voraussetzungen

  • Dauernde Mittellosigkeit liegt vor
  • Verfahrenskosten aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren sind angefallen
  • Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen sowie handschriftlich unterzeichnen
  • Vollmacht bei Vertretungsverhältnis

Der Ablauf

  1. 1Fragebogen ausfüllenDer Fragebogen Erlasswesen muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
  2. 2Handschriftliche UnterzeichnungDer Fragebogen muss handschriftlich unterzeichnet werden.
  3. 3Belege zusammenstellenFolgende Belege für die finanzielle Situation sind beizufügen: Lohnausweise und Lohnabrechnungen, Bestätigung Versicherungs- und Rentenleistungen, Bestätigung eines Sozialhilfebezuges, Mietvertrag (inkl. Hypothekarzins- und Nebenkostenabrechnungen), Krankenkassen-Prämienausweis und Verfügung betreffend Prämienverbilligung, aktuelle Bank- und Postauszüge, letzte Steuererklärung und -veranlagungsverfügung, Schuldenverzeichnis.
  4. 4Unterlagen per Post einreichenDer Fragebogen ist zusammen mit den Belegen per Post einzureichen.
  5. 5Beurteilung durch Sekretariat FinanzdepartementDas Sekretariat Finanzdepartement beurteilt die finanzielle Situation der betroffenen Person und entscheidet über das Gesuch.

Weiterführende Informationen

Fragebogen Erlasswesen.pdf

Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.

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