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Fragebogen zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit

Fragebogen zur Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit für Sozialhilfe bei Wohnungsverlust oder Wohnortwechsel. Erfasst Wohnhistorie, Unterkunftsverhältnisse und Absicht des dauernden Verbleibens.

Aktualisiert: 17. August 2026

Kurzbeschreibung

Dieser Fragebogen dient der Klärung der örtlichen Zuständigkeit für Sozialhilfeleistungen gemäss Zuständigkeitsgesetz (ZUG). Er wird insbesondere bei Personen eingesetzt, die ihre Wohnung verloren haben oder den Wohnort gewechselt haben und bei denen unklar ist, welche Gemeinde für die Sozialhilfe zuständig ist.

Der Fragebogen erfasst die Wohnhistorie, die Gründe für den Wohnungsverlust oder Wohnortwechsel, alle Unterkunftsorte seit dem Wohnungsverlust mit genauen Angaben zur Art und Dauer der Unterkunft, sowie die aktuellen Wohnumstände. Besondere Aufmerksamkeit wird auf Indikatoren gelegt, die auf eine Absicht des dauernden Verbleibens an einem Ort hindeuten (z.B. polizeiliche Anmeldung, Beziehungsnetz, Möbel und persönliche Effekten).

Die Angaben werden von der zuständigen Stelle zur Bestimmung des Unterstützungswohnsitzes herangezogen.

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Fragebogen zur Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit für Sozialhilfe bei Wohnungsverlust oder Wohnortwechsel. Erfasst Wohnhistorie, Unterkunftsverhältnisse und Absicht des dauernden Verbleibens.

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Der Ablauf

  1. 1Fragebogen ausfüllenFüllen Sie den Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu aus. Geben Sie insbesondere Ihre letzte polizeiliche Anmeldungsadresse, den Grund des Wohnungsverlustes, alle Unterkunftsorte seit dem Wohnungsverlust mit genauen Angaben (Adresse, Art der Unterkunft, Dauer) und Ihre aktuellen Wohnumstände an.
  2. 2Fragebogen unterzeichnenUnterzeichnen Sie den Fragebogen zur Bestätigung der Richtigkeit Ihrer Angaben.
  3. 3Fragebogen einreichenReichen Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Fragebogen bei der Kantonalen Verwaltung Schaffhausen - Sozialamt ein.
  4. 4ZuständigkeitsprüfungDie zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und bestimmt die örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfeleistungen gemäss Zuständigkeitsgesetz (ZUG).

Weiterführende Informationen

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