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Meldeverfahren Solaranlagen

Meldung von bewilligungsfreien Solaranlagen auf Dächern und Fassaden in Bau-, Landwirtschafts- und Arbeitszonen. Genügend angepasste Anlagen benötigen keine Baubewilligung, müssen aber der Gemeinde gemeldet werden.

Aktualisiert: 20. August 2026

Kurzbeschreibung

Das Meldeformular Solaranlagen ist das vereinfachte Verfahren für die Anmeldung von bewilligungsfreien Solaranlagen beim Kanton Schaffhausen. Solaranlagen auf Dächern und Fassaden, die genügend an die Umgebung angepasst sind und sich in Bau-, Landwirtschafts- oder Arbeitszonen befinden, benötigen keine Baubewilligung. Sie müssen jedoch der zuständigen kommunalen Baubehörde gemeldet werden.

Das Meldeverfahren ist deutlich schneller und kostengünstiger als ein ordentliches Baubewilligungsverfahren. Die Meldung muss mindestens 30 Tage vor Baubeginn eingereicht werden und enthält Angaben zum Anlagetyp, zur Grösse und einen Situationsplan. Die Gemeinde prüft die Meldung auf Vollständigkeit und Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen.

Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern oder in Schutzzonen von kantonaler oder nationaler Bedeutung benötigen dagegen eine ordentliche Baubewilligung und können nicht über das Meldeverfahren angemeldet werden.

Meldeformular-Solaranlagen_SH_2023.pdf

Meldung von bewilligungsfreien Solaranlagen auf Dächern und Fassaden in Bau-, Landwirtschafts- und Arbeitszonen. Genügend angepasste Anlagen benötigen keine Baubewilligung, müssen aber der Gemeinde gemeldet werden.

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Meldeformular-Solaranlagen_SH_2023.pdf

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