Meldung über Hundebiss an Tier
Meldung von Hundebissverletzungen bei Tieren an das Veterinäramt. Tierärzte und Tierärztinnen melden tierärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Kurzbeschreibung
Gemäss Art. 78 Tierschutzverordnung müssen Tierärzte und Tierärztinnen Hundebisse, die zu erheblichen Verletzungen führen, melden. Eine erhebliche Verletzung eines Tieres ist definiert als eine tierärztlich versorgte Hundebissverletzung.
Die Meldung erfolgt mit einem standardisierten Formular, das alle relevanten Informationen zum Vorfall, zum verletzten Tier und zum Hund erfasst. Das Formular wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt ausgefüllt, unterzeichnet und dem Veterinäramt eingereicht. Die Meldung wird anschliessend geprüft und bewertet, um das Risiko des Hundes einzuschätzen und erforderlichenfalls Massnahmen einzuleiten.
2021-Formular Hundebissmeldung Opfer Tier aktiv.pdf
Meldung von Hundebissverletzungen bei Tieren an das Veterinäramt. Tierärzte und Tierärztinnen melden tierärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Service nutzen
Veterinäramt
Voraussetzungen
- Sie sind Tierarzt oder Tierärztin
- Ein Hundebiss an einem Tier ist vorgefallen
- Der Hund hat das Tier erheblich verletzt (tierärztlich versorgt)
- Die Verletzung wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt festgestellt
Der Ablauf
- 1Meldeformular herunterladenDas Meldeformular zur Meldung von Hundebissverletzungen beim Tier steht als Download zur Verfügung.
- 2Meldeformular ausfüllenDas Meldeformular wird vollständig ausgefüllt. Es erfasst Informationen zum Halter des verletzten Tieres, zum Tier selbst (Spezies, Alter, Rasse, Geschlecht, Gewicht, Chip-Nr.), zum Vorfall (Datum, Zeit, Ort, öffentlicher Bereich oder Privatgrundstück), zur Verletzung (Anzahl Bisse, Verletzungstyp, Lokalisation, Schweregrad) und zum Hund (Rasse, Farbe, Grösse, Geschlecht, Kastrationsstatus, Chip-Nr., soweit bekannt), welcher die Verletzung verursacht hat.
- 3Meldeformular unterzeichnenDas ausgefüllte Meldeformular wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt unterzeichnet und mit Datum und Stempel versehen.
- 4Meldeformular einreichenDas unterzeichnete Meldeformular wird per Post oder E-Mail an das Veterinäramt eingereicht: Kanton Schaffhausen, Veterinäramt, Mühlentalstrasse 188, CH-8200 Schaffhausen, veterinaeramt@sh.ch
- 5ZuständigkeitsprüfungDas Veterinäramt prüft die Zuständigkeit: Für Verwaltungsmassnahmen ist grundsätzlich der Wohnsitzkanton des Hundehalters zuständig; für Strafverfolgung der Kanton, in dem der Vorfall stattgefunden hat. Ggf. erfolgt eine Weiterleitung an die zuständige kantonale Stelle.
- 6InformationsbeschaffungEine sachverständige Person des Veterinäramtes beschafft Informationen über den Hund und den Halter (Vorakten, Befragung des Halters, Zeugen, Umfeld, Amtsstellen, Tierarzt).
- 7Entscheidung über MassnahmenDas Veterinäramt entscheidet basierend aufgrund der Ergebnisse der Abklärungen und der daraus folgenden Risikoabschätzung über allfällige Massnahmen. Diese können sein: - Maulkorb- und Leinenpflicht - Verpflichtung zum Besuch einer Hundeschule - Verhaltensabklärung - Beschlagnahmung und Umplatzierung oder Euthanasie des Hundes - Strafanzeige Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Das Veterinäramt wählt die Massnahmen, welche geeignet sind, weitere Vorfälle möglichst zu verhindern.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Organisationseinheit
Departement des InnernVeterinäramtMühlentalstrasse 1888200 SchaffhausenÖffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
2021-Formular Hundebissmeldung Opfer Tier aktiv.pdf
Meldung von Hundebissverletzungen bei Tieren an das Veterinäramt. Tierärzte und Tierärztinnen melden tierärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
Angelfischer-Patent für Erwachsene bestellen
Bestellung eines Angelfischer-Patents für Erwachsene beim Kanton Schaffhausen. Erforderlich: gültiges Fischerei-Brevet oder SaNa-Ausweis. Formular ausfüllen, unterzeichnen und einreichen.
Angelfischer-Patent für Jugendliche bestellen
Bestellung des Angelfischer-Patents für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Erforderlich: gültiges Jungfischer-Brevet oder SaNa-Ausweis. Formular ausfüllen, unterzeichnen und einreichen.
Anmeldung zur Jägerprüfung
Anmeldung zur kantonalen Jägerprüfung im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung: Besuch des einjährigen Vorbereitungskurses und praktische Vorkenntnisse (Grünes Lehrjahr).
REST-API Geoservices
API für verschiedene Datenabfragen zu Geodaten
Bewirtschafterwechsel
Meldeformular für den Bewirtschafterwechsel
Ist diese Seite verständlich?