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Planbeglaubigung

Beglaubigung von aus digitalen Daten der amtlichen Vermessung erstellten Plänen. Das Amt für Geoinformation bestätigt damit die Korrektheit der aus der amtlichen Vermessung dargestellten Grundlagen, z.B. für Baueingaben. Einreichung als PDF mit Angaben zu Gemeinde, Grundstück, Rechnungs- und Lieferadresse.

Aktualisiert: 20. August 2026

Kurzbeschreibung

Die Planbeglaubigung ist eine Dienstleistung des Amtes für Geoinformation des Kantons Schaffhausen. Sie ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen, Pläne beglaubigen zu lassen, um deren Richtigkeit und Aktualität gegenüber Behörden und Dritten nachzuweisen.

Der Plan muss als PDF eingereicht werden und alle erforderlichen Darstellungsvorgaben erfüllen. Dazu gehören klar ersichtliche Grundstücks- und Hoheitsgrenzen, die richtige Strichstärke, Farbcodierung (Projekt in Rot, Abbrüche in Gelb) und erforderliche Beschriftungen (Gemeindename, Massstab, Nordrichtung). Die Situation des Planes muss zum Zeitpunkt der Beglaubigung mit dem aktuellen Stand der amtlichen Vermessung im Geoportal übereinstimmen.
Das Amt für Geoinformation erstellt einen beglaubigten Auszug aus den Daten der amtlichen Vermessung mit Richtigkeitsbescheinigung der erstellten Plankopien ihres Projektes und versendet diese per A-Post. Die Gebühren richten sich nach der Plangrösse und Anzahl der Exemplare und werden nach dem geltenden Gebührenreglement berechnet. Übliche Ausgabeformate sind DIN A4 und DIN A3.

Planbeglaubigung

Beglaubigung von aus digitalen Daten der amtlichen Vermessung erstellten Plänen. Das Amt für Geoinformation bestätigt damit die Korrektheit der aus der amtlichen Vermessung dargestellten Grundlagen, z.B. für Baueingaben. Einreichung als PDF mit Angaben zu Gemeinde, Grundstück, Rechnungs- und Lieferadresse.

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Voraussetzungen

  • Die Situation des Planes muss zum Zeitpunkt der Beglaubigung mit dem aktuellen Stand der amtlichen Vermessung gemäss Geoportal übereinstimmen.
  • Plan muss den Darstellungsvorgaben gemäss Merkblatt Planbeglaubigung entsprechen.
  • Plan muss als PDF vorhanden sein.
  • Anzahl der gewünschten Kopien muss bekannt sein.
  • Abklärungen, ob ein Eigentümerverzeichnis benötigt wird, z.B. für Baueingaben. Das Eigentümerverzeichnis kann auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt beim Grundbuchamt bestellt werden.
  • Liefer- und Rechnungsadresse müssen bekannt sein.

Der Ablauf

  1. 1Plan vorbereiten und Darstellungsvorgaben beachtenDer Plan muss alle erforderlichen Darstellungsvorgaben gemäss Merkblatt Planbeglaubigung erfüllen. Dies betrifft vor allem die Darstellung der Grundstücksgrenzen und des Projektes.
  2. 2Erforderliche Planbeschriftung hinzufügenDer Plan muss mindesten folgende Beschriftungen enthalten: Gemeindename, Massstab und Nordrichtung.
  3. 3Plan als PDF einreichenDie Beglaubigung erfolgt grundsätzlich per PDF-Einreichung. Pläne die das Format DIN A3 überschreiten, sind als Papierkopien an das Amt für Geoinformation zu senden.
  4. 4Prüfung der GrundstücksgrenzenDas Amt für Geoinformation prüft die Grundstücksgrenzen auf dem PDF mit dem aktuellen Stand der amtlichen Vermessung und erstellt zusätzlich einen beglaubigten Auszug der amtlichen Vermessung.
  5. 5BeglaubigungSofern die Grundstückgrenzen auf dem PDF richtig und aktuell sind, wird der ausgedruckte Plan vom Amt für Geoinformation beglaubigt.
  6. 6Abgabe und GebührenerhebungDas Amt für Geoinformation sendet die beglaubigten gedruckten Papierkopien für Grössen über dem DIN-Format A4 gefalzt per A-Post zu. Gebühren werden nach dem Gebührenreglement (Preisblatt) des Amtes für Geoinformation erhoben. Beglaubigungen am Schalter können aus organisatorischen Gründen nicht mehr durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Organisationseinheit

VolkswirtschaftsdepartementAmt für GeoinformationMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 13:30 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

Planbeglaubigung

Beglaubigung von aus digitalen Daten der amtlichen Vermessung erstellten Plänen. Das Amt für Geoinformation bestätigt damit die Korrektheit der aus der amtlichen Vermessung dargestellten Grundlagen, z.B. für Baueingaben. Einreichung als PDF mit Angaben zu Gemeinde, Grundstück, Rechnungs- und Lieferadresse.

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