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Befugnis schmerzhafte Eingriffe an Tieren

Befugnis zur Durchführung von schmerzhaften Eingriffen an Tieren (z.B. Kastration, Enthornung) mit Sachkundenachweis und tierärztlicher Begleitung.

Aktualisiert: 27. Juli 2026

Kurzbeschreibung

Tierhaltende können unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis erhalten, schmerzhafte Eingriffe an ihren Tieren selbst durchzuführen. Dies betrifft insbesondere Kastration und Enthornung bei Kälbern in den ersten Lebenswochen. Die Befugnis setzt einen anerkannten Sachkundenachweis voraus, der durch einen theoretischen Kurs und praktisches Üben unter tierärztlicher Aufsicht erworben wird.

Das Verfahren umfasst den Abschluss einer Tierarzneimittel-Vereinbarung mit dem Bestandestierarzt, die Absolvierung eines anerkannten Theoriekurses, praktisches Üben auf dem eigenen Betrieb unter Aufsicht und schliesslich eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten durch das Veterinäramt. Nach erfolgreicher Anmeldung bei der zuständigen Behörde dürfen die Tierhaltenden die Eingriffe selbstständig durchführen.

Schmerzhafte Eingriffe-Anmeldung durch PTA.docx

Befugnis zur Durchführung von schmerzhaften Eingriffen an Tieren (z.B. Kastration, Enthornung) mit Sachkundenachweis und tierärztlicher Begleitung.

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Voraussetzungen

  • Sie sind Tierhaltende mit eigenem Bestand
  • Sie sind Bestandestierarzt oder -ärztin (für Unterzeichnung der Befugnis)
  • Sachkundenachweis erforderlich, erworben in einem vom BLV anerkannten Kurs
  • Abschluss einer Tierarzneimittel-Vereinbarung mit dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin erforderlich
  • Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung (Art. 23, 24 TSchG)
  • Für Kastration: Kälber dürfen maximal zwei Wochen alt sein
  • Für Enthornung: Kälber dürfen maximal drei Wochen alt sein
  • Alle Eingriffe müssen unter Anästhesie durchgeführt werden
  • Eingriffe dürfen nur im eigenen Bestand durchgeführt werden

Der Ablauf

  1. 1Tierarzneimittel-Vereinbarung abschliessenTierhaltende schliessen mit dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin eine Tierarzneimittel-Vereinbarung ab.
  2. 2Theoretischer Kurs absolvierenTierhaltende absolvieren den theoretischen Kurs, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird. Der Kurs muss vom BLV anerkannt sein und vermittelt Grundkenntnisse der Rechtsgrundlagen, Anatomie, Belastung, Schmerz, Schmerzausschaltung und Chirurgie.
  3. 3Praktischer Teil auf dem eigenen HofDie Tierhaltenden üben den Eingriff unter Anleitung und Aufsicht des Bestandestierarztes auf dem eigenen Hof. Das praktische Üben muss Übungen betreffend Vorbereitung des Tieres, korrektes Dosieren und Verabreichen von Tierarzneimitteln sowie die korrekte Vornahme des Eingriffs und die Überwachung des Tieres beinhalten.
  4. 4Anmeldung zur ÜberprüfungWenn der Tierarzt/die Tierärztin der Meinung ist, dass der Tierhalter oder die Tierhalterin den Eingriff selbständig korrekt ausführen kann, erfolgt die Anmeldung zur Überprüfung der erworbenen Fähigkeiten durch das Veterinäramt.
  5. 5Amtliche Kontrolle und ÜberprüfungDas Veterinäramt führt eine Überprüfung durch. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Veterinäramt dürfen die Tierhaltenden den Eingriff selbstständig durchführen und von der Tierarztpraxis die dazu notwendigen Medikamente beziehen.

Schmerzhafte Eingriffe-Anmeldung durch PTA.docx

Befugnis zur Durchführung von schmerzhaften Eingriffen an Tieren (z.B. Kastration, Enthornung) mit Sachkundenachweis und tierärztlicher Begleitung.

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