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Plangenehmigungs- und Planbegutachtungsverfahren

Das Planbegutachtungs- und Plangenehmigungsverfahren sind Verfahren, die sicherstellen, dass Neu- und Umbauprojekte sowie technische Einrichtungen in Betrieben bereits in der Planungsphase die Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.

Aktualisiert: 24. August 2026

Kurzbeschreibung

Das Plangenehmigungsverfahren betrifft alle industriellen Betriebe gemäss Art. 7 ArG sowie die nichtindustriellen Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren gemäss Art. 8 ArG wie Art. 1 Abs. 2 ArGV 4. Das Planbegutachtungsverfahren betrifft alle Betriebe, die nicht plangenehmigungspflichtig sind, es sind dies die sogenannten nichtindustriellen Betriebe wie z.B. Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe.

Wer einen industriellen Betrieb errichten oder umgestalten will, muss bei der kantonalen Behörde um die Genehmigung der geplanten Anlage nachsuchen. Diese holt den Bericht der Suva ein. Die im Bericht ausdrücklich als Weisungen bezeichneten Anträge werden von der kantonalen Behörde als Auflagen in die Plangenehmigung aufgenommen.

Bei Plangenehmigungsverfahren muss zwingend das Formular "Bau, Einrichtung und Umgestaltung von Betrieben" (Baubeschrieb) eingereicht werden.
Der Baubeschrieb muss umfassende Angaben zu Bauweise, Arbeitsräumen, Lüftung, Beleuchtung, Maschinen, Sicherheitseinrichtungen und allen relevanten Aspekten des Gesundheitsschutzes enthalten.

Die Verfahren umfassen die Einreichung einer detaillierten Baubeschreibung mit Plänen, eine Prüfung durch das Arbeitsinspektorat und ggf. eine Vorbesprechung vor Ort. Je nach Art des Objekts erfolgt die Einreichung über die Gemeindebehörde (bei baubewilligungspflichtigen Objekten) oder direkt beim Arbeitsinspektorat. Nach Fertigstellung des Projekts ist der Abschluss dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen, um einen Abnahmetermin zu vereinbaren.

Baubeschrieb.pdf

Das Planbegutachtungs- und Plangenehmigungsverfahren sind Verfahren, die sicherstellen, dass Neu- und Umbauprojekte sowie technische Einrichtungen in Betrieben bereits in der Planungsphase die Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.

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Voraussetzungen

  • Bauvorhaben mit Arbeitsplätzen
  • Pläne, Formular Baubeschrieb und ergänzende Unterlagen müssen eingereicht werden
  • Neubauten, Änderungen von inneren Einrichtungen (Erweiterung/Umnutzung) oder technischer Anlagen geplant abgesehen von geringfügigen Änderungen
  • Für Betriebe, die der ArGV 4 (Plangenehmigung) unterstehen zwingend
  • Formular Baubeschrieb wurde heruntergeladen
  • Formular Baubeschrieb ist ausgefüllt
  • Formular Baubeschrieb ist unterzeichnet
  • Alle notwendigen Dokumente liegen bei

Der Ablauf

  1. 1Formular herunterladenDas Formular für den Projektbeschrieb steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das Formular aus.
  3. 3Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit den entsprechenden Angaben.
  4. 4Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem ArbeitsinspektoratBei komplexeren Bauvorhaben ist es sinnvoll, rechtzeitig mit dem Arbeitsinspektorat Kontakt aufzunehmen, um das Projekt vor der Baueingabe im Detail zu besprechen.
  5. 5Formular unterzeichnenDas heruntergeladene Formular muss unterzeichnet sein.
  6. 6Dokumente zusammenstellenStellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente beiliegen.
  7. 7Prüfung und RückmeldungDie Einsendung wird geprüft und Sie werden zeitnah kontaktiert.
  8. 8PlangenehmigungZuständige Behörde prüft Gesuch und erteilt Plangenehmigung.
  9. 9Bau und EinrichtungBetrieb wird gemäss genehmigten Plänen gebaut und eingerichtet; Einhaltung aller Anforderungen.
  10. 10Mitteilung des ProjektabschlussesDer Abschluss des begutachteten Projektes ist dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen, damit ein Abnahmetermin vereinbart werden kann.

Baubeschrieb.pdf

Das Planbegutachtungs- und Plangenehmigungsverfahren sind Verfahren, die sicherstellen, dass Neu- und Umbauprojekte sowie technische Einrichtungen in Betrieben bereits in der Planungsphase die Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.

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