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Meldung von eichpflichtigen Messmitteln (Waagen, Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser, Raummasse, Längenmessmittel, Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren)

Meldung eichpflichtiger Messmittel beim Kantonalen Eichamt. Ausfüllen und Einreichen der Meldekarte mit Angaben zum Messmittel und Verwender.

Aktualisiert: 16. August 2026

Kurzbeschreibung

Diese Dienstleistung ermöglicht die Meldung von eichpflichtigen Messmitteln beim Kantonalen Eichamt. Verwender von eichpflichtigen Messmitteln sind verpflichtet, diese zu melden.

Das Verfahren ist einfach: Sie laden das Meldeformular herunter, füllen es mit den erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen und dem Messmittel aus und reichen es unterzeichnet beim Kantonalen Eichamt ein. Die Einreichung kann per Post oder digital per E-Mail erfolgen.

Das Kantonale Eichamt bestätigt den Eingang Ihrer Meldung und verwaltet die Daten der eichpflichtigen Messmittel.

Meldekarte_Messmittel.docx

Meldung eichpflichtiger Messmittel beim Kantonalen Eichamt. Ausfüllen und Einreichen der Meldekarte mit Angaben zum Messmittel und Verwender.

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Meldekarte_Messmittel.docx

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