Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Rechtlich verbindliche Bestätigung der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person, dass sie die ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsaufgaben ordnungsgemäss durchgeführt und dokumentiert hat.
Kurzbeschreibung
Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» Ziffer 4.1.3, Lit. e bescheinigt die für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortliche Person der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Pflichten vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage mit der Übereinstimmungserklärung Brandschutz.
Die Übereinstimmungserklärung dient der Nachvollziehbarkeit der Qualitätssicherung. Eine Aussage zu Tätigkeiten Dritter lässt sich hieraus nur dann und soweit ableiten, als deren Planung, Begleitung, Überwachung oder Kontrolle im Aufgabenbereich der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person lag.
Die für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortliche Person kann sich auf die Dokumentationen Dritter (z.B. Ausführungsbestätigungen, Konformitätserklärungen, Installationsatteste) beziehen. Deren Verantwortung wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Gemäss Brandschutzverordnung §5a ist der zuständigen Feuerpolizei die Übereinstimmungserklärung Brandschutz anlässlich der Schlusskontrolle anzugeben. Die zuständige Feuerpolizei kann die der Übereinstimmungserklärung Brandschutz zugrunde liegenden Dokumentationen einfordern.
Uebereinstimmungserklaerung.pdf
Rechtlich verbindliche Bestätigung der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person, dass sie die ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsaufgaben ordnungsgemäss durchgeführt und dokumentiert hat.
Service nutzen
Kantonale Feuerpolizei
Voraussetzungen
- Ausreichende Qualifikation der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person
- Vollständige Umsetzung des bewilligten Bauvorhabens
- Vollständig erledigte Mängelbehebung bzgl. der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen
- Vorliegen der Ausführungsbestätigungen, Konformitätserklärungen, Installationsatteste etc. der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen
- Vorliegen der Prüfberichte, Mess- und Abnahmekontrollen etc. der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen
- Vorliegen der Revisionsunterlagen Brandschutz
- Vorliegen der Dokumente für die Feuerwehr
- Instruktion der Eigentümer- und Nutzerschaft bzgl. Betrieb und Instandhaltung der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen
Der Ablauf
- 1Formular ausfüllen
- 2Notwendige Unterlagen zusammenstellensofern erforderlich
- 3Einreichung bei der zuständigen FeuerpolizeiSenden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit allen in der Baubewilligung vor Bezug geforderten Unterlagen der zuständigen Feuerpolizei rechtzeitig vor deren Abnahmekontrolle per Post oder E-Mail zu.
Kontakt
Organisationseinheit
FinanzdepartementKantonale FeuerpolizeiRingkengässchen 188200 SchaffhausenÖffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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