Voranmeldung von Kurzarbeit
Voranmeldung von Kurzarbeit bei der Kantonalen Amtsstelle (KAST) zur Verhinderung von Kündigungen bei vorübergehenden Arbeitsausfällen
Kurzbeschreibung
Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Massnahme zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Damit deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Arbeitgeber müssen die Kurzarbeit mindestens 10 Tage vor Beginn bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle (KAST) anmelden. Die Voranmeldung sollte zur raschen Bearbeitung in erster Linie über den eService «Voranmeldung Kurzarbeit» im Job-Room eingereicht werden. Alternativ kann die Voranmeldung mittels Formular per E-Mail oder Post eingereicht werden.
Das Verfahren erfordert eine vollständige und detaillierte Darlegung der wirtschaftlichen Gründe für den Arbeitsausfall sowie den glaubhaften Nachweis, dass alle zumutbaren Massnahmen zur Vermeidung des Ausfalls ergriffen wurden. Nach Einreichung der Voranmeldung prüft die KAST die Voraussetzungen und nimmt bei fehlenden Angaben zeitnah Kontakt mit dem Antragsteller auf. Die Bewilligung erfolgt jeweils für eine Dauer von bis zu 3 Monaten und muss danach erneut beantragt werden.
JobRoom - Voranmeldung Kurzarbeit
Voranmeldung von Kurzarbeit bei der Kantonalen Amtsstelle (KAST) zur Verhinderung von Kündigungen bei vorübergehenden Arbeitsausfällen
Service nutzen
Kantonale Amtsstelle KAST
Voraussetzungen
- Arbeitsausfall muss auf wirtschaftliche Gründe, behördliche Massnahmen oder andere vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sein.
- Arbeitsausfall darf nicht zum normalen Betriebsrisiko gehören und nicht branchen-, berufs- oder betriebsüblich sein..
- Arbeitsausfall muss vorübergehend sein und die Erhaltung der Arbeitsplätze zu erwarten sein.
- Arbeitsausfall muss unvermeidbar sein (Schadensminderung- und Schadensverhütungspflicht).
- Frist: Eine Voranmeldung muss spätestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit eingereicht werden.
Der Ablauf
- 1Informationen zur Kurzarbeit einholenHier finden Sie die nötigen Informationen betreffend Kurzarbeit: https://www.arbeit.swiss/de/arbeitgebende/kurzarbeitsentschaedigung-kae
- 2Login Job-Room als Arbeitgeber erstellenhttps://www.job-room.ch/home/company Bitte beachten Sie, dass Ihnen ein Freischaltcode via Post zugesendet wird. Sie können die Registrierung also erst in 1 bis 2 Werktagen abschliessen.
- 3Elektronische Voranmeldung ausfüllen im Job-RoomDie Kurzarbeit muss vorgängig bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle (KAST) angemeldet werden. Die Voranmeldung kann über den eService «Voranmeldung Kurzarbeit (KA)» im Job-Room erfasst werden.
- 4Alternative: Formular herunterladen, vollständig ausfüllen, signieren und per Post oder E-Mail einreichen Das Formular können Sie hier herunterladen: https://www.arbeit.swiss/de/arbeitgebende/eservices-und-formulare-fuer-die-kae Das Dokument muss per Post (massgebend ist der Poststempel) oder E-Mail bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle eingereicht werden.
- 5Voranmeldung wird geprüftDas Arbeitsamt prüft den Antrag und nimmt bei offenen Fragen oder fehlenden Unterlagen zeitnah Kontakt mit dem Antragsteller auf. Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen für KAE-Bezug gemäss AVIG in jedem Einzelfall
- 6Entscheid über Bewilligung von KurzarbeitDie Amtsstelle entscheidet schriftlich über die Voranmeldung von Kurzarbeit (Einspruch, kein Einspruch). Eine Bewilligung von Kurzarbeit erfolgt maximal für eine Dauer von bis zu 3 Monaten.
- 7ev. Antrag und Abrechnung für KurzarbeitBei einer Bewilligung der Kurzarbeit muss der Antrag und Abrechnung über den eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeit» im Job-Room eingereicht werden. Zuständig ist die Arbeitslosenkasse.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Organisationseinheit
VolkswirtschaftsdepartementKantonale Amtsstelle KASTMühlentalstrasse 1058200 SchaffhausenKontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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